Umweltpolitik und Geschlechtergerechtigkeit gehören zusammen - BMUV wirbt bei den Vereinten Nationen für feministische Umweltpolitik

22.03.2022
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann hat auf der Sitzung der UN-Frauenrechtskommission die Bedeutung einer geschlechtergerechten Perspektive auf Umweltpolitik hevorgehoben.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann nimmt an der 66. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission teil

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Dr. Bettina Hoffmann, hat heute auf der 66. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission in New York für eine feministische Umweltpolitik geworben. Bei einem mit der Frauenrechtsorganisation WECF (Women Engage for a Common Future e.V.) gemeinsam ausgerichteten Side Event betonte sie die Bedeutung einer geschlechtergerechten Perspektive auf Umweltpolitik.

Dr. Bettina Hoffmann: "Geschlechtergerechtigkeit ist als ein Leitprinzip in allen umweltpolitischen Themenfeldern zu berücksichtigen. So hat die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten, konsumieren und wirtschaften einen wesentlichen Einfluss auf unsere Umwelt und damit zum Beispiel auch auf die Biodiversität und die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien. Frauen und Männer haben unterschiedlichen Einfluss auf sowie Zugang zu Entscheidungen. Gleichzeitig wirken sich politische Entscheidungen unterschiedlich auf die Geschlechter aus – je nachdem, welche Rollen sie in der Gesellschaft und den Haushalten übernehmen. Die häufig in Armut lebende ländliche Bevölkerung im Globalen Süden ist abhängig von natürlichen Ressourcen, da sie oftmals 90 Prozent ihrer Lebensgrundlagen damit abdecken. Hier gilt es mit vernetzten Politikansätzen Frauen und ihre Rechte an einer gleichberechtigten Teilhabe zu stärken. Wir unterstützen dies über Projekte im Kontext der Internationalen Klimaschutz- und Biodiversitätsinitiative (IKI). Klar ist: Geschlechterentsprechende Lösungsansätze und die Stärkung von Frauenrechten sind ein Mehrwert für die Umwelt und für die Menschen."

Zum Stand der Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in der Umwelt- und Klimapolitik verweisen wir auf folgende Informationen und Hinweise:

  • Gender Plan of Action der Klimarahmenkonvention (UNFCCC)
  • Gender Plan of Action der Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD)

Im Rahmen der nächsten Vertragstaatenkonferenz der CBD (3.Quartal 2022) wird der Entwurf eines neuen Gender Plan of Action für den Zeitraum post 2020 beraten.

Stand Biodiversitäts-Konvention

In diesem Jahr soll der beschlussfassende, zweite Teil der 15. Vertragsstaatenkonferenz der VN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD COP 15) nach mehrmaliger pandemie-bedingter Verschiebung stattfinden. Ein erster, insbesondere politischer Teil der COP hatte bereits im Oktober 2021 stattgefunden.

Die Weltgemeinschaft will bei der CBD COP 15 einen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt nach 2020 (Global Biodiversity Framework, GBF) verabschieden, der an den CBD-Strategischen Rahmen 2011-2020 und dessen "Aichi-Ziele" anknüpft. Zur Erinnerung: 2010 wurde in Nagoya in der japanischen Provinz Aichi der "Strategische Plan für Biodiversität 2011-2020" beschlossen. Der Plan beinhaltet fünf strategische Ziele, die durch 20 konkrete Handlungsziele, die sogenannten Aichi-Ziele, spezifiziert werden. Diese sollen den Verlust von biologischer Vielfalt stoppen und sicherstellen, dass die Ökosysteme widerstandsfähig werden und die essenziellen Ökosystemdienstleistungen für die gesamte Menschheit bereitstellen.

Der GBF soll den notwendigen transformativen Wandel unterstützen, um die Zwillingskrise von Klimawandel und Biodiversitätsverlust zu bewältigen. Dabei werden alle Treiber des Verlustes der biologischen Vielfalt angesprochen und über die CBD auch auf andere multilaterale biodiversitätsrelevante Abkommen und nicht staatliche Akteure eingewirkt.

Im Rahmen der CBD COP 15 soll ebenfalls der "post-2020 Gender Plan of Action" verabschiedet werden. Dieser soll eine "gender-responsive" Umsetzung des GBF unterstützen.

Stand Chemikalienkonvention

Von Herstellung über Nutzung bis hin zur Abfallphase, sind Chemikalien sowohl Treiber als auch ein Schlüssel zur Lösung der Klima- und Biodiversitätskrisen, einschließlich der globalen Böden, der Trink- und Meerwasserverschmutzung, nachhaltiger Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft. Abgesehen davon sind Chemikalien nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für jährlich mindestens 2 Millionen Todesfälle verantwortlich.

Um den Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch gefährliche Chemikalien zu begegnen, wurden in der Vergangenheit bereits die internationalen Übereinkommen von Rotterdam über das Verfahren der vorherigen Zustimmung im internationalen Handel von gefährlichen Chemikalien, von Stockholm zum weltweiten Verbot von sogenannten persistenten organischen Schadstoffen (POPs) und von Minamata gegen den Handel und Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt beschlossen. Diese Multilateralen Umweltabkommen regeln jedoch nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Stoffen und decken im Übrigen auch nicht ihren gesamten Lebensweg ab, was aber nötig wäre.

Der Strategische Ansatz zum internationalen Chemikalienmanagement (SAICM) ist das einzige internationale Instrument, das auf die Einrichtung staatlicher Chemikalienregime zielt, die für alle Chemikalien und ihre zahlreichen Anwendungen und nicht nur für die wenigen der internationalen Übereinkommen geregelten Substanzen gelten. Derzeit fehlen solche Regime noch in circa 100 Ländern weltweit.

SAICM wurde aufgrund eines Mandats des Weltgipfels 2002 in Johannesburg verhandelt und 2006 in Dubai beschlossen. Es handelt sich um ein freiwilliges Instrument unter dem Dach der Vereinten Nationen, das die Zusammenarbeit der relevanten Akteure aus allen Sektoren ermöglichen soll. Das übergeordnete und auch in der Nachhaltigkeitsagenda 2030 reflektierte Ziel ist, den Umgang mit Chemikalien bis 2020 so zu gestalten, dass von ihnen keine signifikanten Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen. Dieses Ziel wurde klar verfehlt, weshalb die 5. Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) unter deutschem Vorsitz über die Fortschreibung des Mandats von SAICM und des künftigen internationalen Chemikalien- und Abfallmanagements entscheiden muss.

Für Verhandlungen über eine bereits 2006 von einigen Akteuren geforderte verbindliche Rahmenkonvention fehlt bis heute der notwendige internationale politische Konsens.

22.03.2022 | Pressemitteilung Nr. 033/22 | Internationales
https://www.bmuv.de/PM10033
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