In vielen privaten Haushalten sammeln sich verschiedenste Ladekabel mit speziellen Steckern für Handys, Tablets oder Digitalkameras. Denn jeder Hersteller setzte auf sein eigenes System mit speziellem Stecker. Das hat nun ein Ende: für Mobiltelefone und andere Geräte dürfen seit dem 28. Dezember 2024 nur noch standardisierte Ladekabel verkauft werden.
Mit den neuen Vorschriften müssen viele Geräte, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Das gilt für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Mobiltelefone, Tablets und E-Reader,
- Digitalkameras,
- Kopfhörer, Ohrhörer und Headsets,
- tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher,
- Tastaturen und Mäuse,
- tragbare Navigationssysteme
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Ab heute gilt: Ein einheitliches Ladekabel für Handys, Tablets oder Digitalkameras – der USB-C Anschluss ist nun Standard bei allen neuen Geräten. Damit hat das Durcheinander von unterschiedlichen Steckeranschlüssen endlich ein Ende. Im Laufe der Jahre haben sich bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unterschiedliche Kabel in den Schubladen angesammelt, denn jeder Hersteller setzte auf sein System mit speziellem Stecker. Dass es nun nur noch ein System gibt, ist nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Erleichterung im Alltag, sondern ist auch gut für die Umwelt. Denn damit sparen wir Ressourcen und reduzieren die Menge an Elektroschrott."
Seit Ende Dezember 2024 ist USB-C der neue Standard für Handys und Tablets, für Laptops gilt das ab 2026. Für viele ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte elektrische funkende Kleingeräte (vor allem Smartphones) muss eine einheitliche Schnittstelle (USB-C) für das Aufladen vorgesehen werden, sofern diese Geräte über eine kabelgebundene Lademöglichkeit verfügen.
Deutschland setzt die novellierte Funkanlagen-Richtlinie (EU) 2022/2380 mit dem Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes rechtlich um. Den dazu vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf hatte das Bundeskabinett im Oktober 2023 beschlossen.
Die Änderung der EU-Richtlinie geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück. Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben Smartphones viele weitere Produkte wie Tablets, E-Reader, Digitalkameras, Kopfhörer und Spielekonsolen in diese Regelung einbezogen werden.
Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, ein universelles Ladegerät einzuführen, um die Kosten zu senken und den Verbrauchern Umgang mit Elektrogeräten zu erleichtern. Darüber hinaus haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl, ob sie ein Ladegerät zusammen mit einem neuen Gerät kaufen oder nicht (Entbündelung). Damit können Elektronikschrott deutlich reduziert und Ressourcen geschont werden.