Steffi Lemke zum Inkrafttreten des europäischen Nature Restoration Law

16.08.2024
 Blick über das Himmelmoor auf eine wiederbewässerte ehemalige Torf-Abbaufläche in Quickborn, Schleswig-Holstein.
Die EU-Verordnung hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel, denn über 80 Prozent der Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Sie bietet viele Chancen, unsere Landschaft fit für die Zukunft zu machen.

Am Sonntag, den 18. August 2024 tritt die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur in Kraft (auch bekannt als "Nature Restoration Law").

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Ich freue mich sehr, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur am Sonntag in Kraft tritt. Sie ist ein großer Fortschritt für die Sicherung unserer Lebensgrundlagen. Dieses Gesetz soll unsere Natur schützen, damit sie uns vor den Folgen der Klimakrise schützen kann: Agrarlandschaften können humusreichere Böden haben, unsere Wälder können naturnäher und widerstandsfähiger werden, Flüsse und ihre Auen brauchen mehr Raum. Statt versiegelt und verdrängt soll Natur wiederhergestellt werden. Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig. Sie kann CO2 speichern und hilft uns damit beim Klimaschutz. Stabile Naturlandschaften sind auch selbst widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise. Mit diesen Zielen vor Augen werden wir in den kommenden Jahren den nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dafür ist es wichtig, dass wir miteinander reden und dass wir den Naturschutz gemeinsam angehen. Wenn das gelingt, ist es eine Investition in unsere Zukunft, von der alle profitieren.“

Hintergrund:

Die EU-Verordnung hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel, denn über 80 Prozent der Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Dafür sollen EU-weit auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen eingeleitet werden. Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden, bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, ein Prozess, bei dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird. Die Verordnung umfasst alle wichtigen Ökosysteme der Gesamtlandschaft, von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern. Sie bietet viele Chancen, unsere Landschaft fit für die Zukunft zu machen. Der Entwurf wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert.

Informationen

Natürlicher Klimaschutz

Natur stärken – Klima schützen

16.08.2024 | Meldung Naturschutz

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