Trennung befördert Recycling – Abfallbilanz 2022

12.07.2024
Eine Frau wirft ihren Abfall in einen Behälter vor einem Fußballstadion. Der Behälter ist mit den Aufschriften 'Papier', 'Plastik & Metall' sowie 'Bio' gekennzeichnet.
Rund 399 Millionen Tonnen Abfall hat Deutschland 2022 erzeugt. Das Abfallaufkommen ist damit um ungefähr 4,5 Prozent geringer als 2018. Wo getrennt wird, sind eine maximale Verwertung und ein Recycling möglich.

399,1 Millionen Tonnen Abfall hat Deutschland 2022 erzeugt. 72,5 Millionen Tonnen wurden beseitigt, 326,5 Millionen Tonnen verwertet. Auch bei der Vermeidung werden seit 2018 Fortschritte erzielt. Damals lag das Abfallaufkommen noch um 4,5 Prozent (417,2 Millionen Tonnen) höher 2022. Die aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte "Abfallbilanz 2022" belegt auch: Wo getrennt wird, sind eine maximale Verwertung und ein Recycling möglich.

Die Bilanz schlüsselt sämtliche Abfälle nach Abfallarten auf, schafft Transparenz zu deren Weg in die Beseitigung, Verwertung sowie das Recycling. Sie ordnet Abfälle hinsichtlich ihrer Entstehung darüber hinaus jeweils in den geraden Jahren einzelnen Wirtschaftszweigen und privaten Haushalten zu. Entwicklungen nach Abfallarten werden seit 1996, nach Wirtschaftszweigen seit 2004 dargestellt. Damit liefert die Abfallbilanz Erkenntnisse zur konkreten Umsetzung der in Artikel 4 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verankerten Abfallhierarchie (Vermeidung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung).

Gesamtmenge: Insgesamt fielen 399 Millionen Tonnen Abfall an. Aufteilung nach Abfallarten:  Bau- und Abbruchabfälle: 54 Prozent Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen: 14 Prozent Siedlungsabfälle: 12 Prozent Übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe): 12 Prozent Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen: 7 Prozent

Gesamtmenge: Insgesamt fielen 399 Millionen Tonnen Abfall an.
Aufteilung nach Abfallarten:

  • Bau- und Abbruchabfälle: 54 Prozent
  • Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen: 14 Prozent
  • Siedlungsabfälle: 12 Prozent
  • Übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe): 12 Prozent
  • Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen: 7 Prozent

Den "Löwenanteil" nehmen regelmäßig die Bau- und Abbruchabfälle ein, diesmal mit 54 Prozent. Die Siedlungsabfälle, welche zu 90 Prozent von Haushaltsabfällen geprägt sind, bilden einen Anteil von 12 Prozent. Mit 98 Prozent wurden die Siedlungsabfälle einer Verwertung zugeführt, nur 2 Prozent mussten abgelagert, thermisch beseitigt oder verbunden mit einer weiteren Behandlung beseitigt werden. Im Übrigen konnten sie energetisch oder – gemessen am Gesamtabfallaufkommen ihrer Art – zu 68 Prozent sogar stofflich wiederverwertet, das heißt recycelt werden. Bei den Bau- und Abbruchabfällen lagen die Verwertungs- und die Recyclingquoten mit jeweils 89 Prozent teilweise sogar darüber, wenngleich noch immer rund 23 Millionen Tonnen (11 Prozent) beispielsweise durch Ablagerung oder Verbrennung beseitigt werden mussten.

Bei den Entwicklungen der Abfälle deutet sich vorsichtig ein positiver Trend an. Nach Höchstständen bei den Siedlungsabfällen in 2002 (639 kg/Jahr und Kopf) und 2016 (632 kg/Jahr und Kopf) konnte ihr Anfall trotz zwischenzeitlicher Schwankungen wieder auf 576 kg/Jahr und Kopf zurückgeführt werden. Bei den Bau- und Abbruchabfällen lagen die Spitzen in den Jahren 2000 mit 260,7 Millionen Tonnen und 2019 mit 230,9 Millionen Tonnen insgesamt. Bis 2022 hat sich diese Zahl stetig auf 216,2 Millionen Tonnen reduziert.

Korrespondierend zu den vorstehenden Zahlen ist das Baugewerbe der Wirtschaftszweig mit dem höchsten Abfallaufkommen (213,5 Millionen Tonnen oder 53,5 Prozent). Das verarbeitende Gewerbe mit 60,5 Millionen Tonnen sowie die Wasser- und Abfallwirtschaft mit 57,4 Millionen Tonnen tragen jeweils rund 15 Prozent zum Abfallaufkommen bei, die privaten Haushalte knapp 8 Prozent. Besonders hohe Verwertungs- und Recyclingquoten belegt die Abfallbilanz für Sperrmüll, Bioabfälle, getrennt gesammelte Fraktionen (Glas, Papier, Wertstoffe, Elektroaltgeräte) oder auch Leuchtstoffröhren, wo Werte nahe 100 Prozent erreicht werden. 

Als weitere Abfallarten werden solche aus der Behandlung von Bodenschätzen, übrige Abfälle insbesondere aus Produktion und Gewerbe sowie Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen betrachtet. Ausgangspunkt sind jährlichen Erhebungen der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen für die Abfallentsorgung, Entsorgungsträgern, Behörden und Einrichtungen, denen Aufbereitungs-, Verwertungs- und Beseitigungspflichten übertragen wurden. Als zusätzliche Datenquelle wird die Statistik über die grenzüberschreitend verbrachten Abfälle gemäß Basler Abkommen, welche das Umweltbundesamtes als Genehmigungsbehörde für die Verbringung von Abfällen erstellt, genutzt. Rechtsgrundlage für die jährlichen Abfallbilanzen ist § 6 des Umweltstatistikgesetzes.

12.07.2024 | Meldung Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/ME11085

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