Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Mit der vorliegenden Verordnung werden notwendige rechtliche Anpassungen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt. Gleichzeitig wird die Entschließung des Bundesrates zur "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" (BR-Drs. 587/20 Beschluss) umgesetzt in dem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) an die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung angepasst wird.

Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen sollen Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Außerdem wird die Bezugnahme in der AwSV von der Mitteilung 20 der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall – LAGA – auf die Ersatzbaustoffverordnung aktualisiert.

Aktualisierungsdatum: 29.09.2022

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