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Durch die Änderungsverordnung wird ein neuer "Bereich III" des Naturschutzgebietes "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" definiert, dessen Schutzzweck sich auf die Seetaucherarten Prachttaucher und Sterntaucher und ihre Habitate beschränkt. Der Bereich III dient als Ausgleichs- beziehungsweise Kohärenzsicherungsmaßnahme der Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 im Sinne des Paragrafen 34 Absatz 5 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetzes.
Der Referentenentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt und noch nicht beschlossen.