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Mit Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur Abfallverbringung wurden die Bußgeld- und Strafvorschriften im AbfVerbrG an geändertes EU-Recht über die Verbringung von Abfällen (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Änderung der Richtlinie 2008/98/EG) angepasst.
Mit Artikel 2 der Verordnung zur Änderung von Bußgeld- und Strafvorschriften zur Abfallverbringung wurde die AbfVerbrBußV an geändertes EU-Recht über die Verbringung von Abfällen (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007) angepasst.
Die Verordnung wurde am 15. November 2021 verkündet (BGBl. I Seite 4899) und ist am 16. November 2021 in Kraft getreten.