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Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 ein erstes Verordnungspaket zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf den Weg gebracht. Teil dieses Pakets sind zum einen die Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV) und zum anderen die Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022 (EBeV 2022).
Die EBeV 2022 enthält Regelungen zur Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung von Brennstoffemissionen durch die Unternehmen, die diese Brennstoffe in den Verkehr bringen. Die EBeV 2022 gilt für die Jahre 2021 und 2022, in denen zunächst nur die in Anlage 2 zum BEHG genannten, in Deutschland hauptsächlich verwendeten Brennstoffe der Berichtspflicht unterliegen. Ab dem Jahr 2023 werden dann sämtliche in Anlage 1 zum BEHG aufgeführten Brennstoffe von der Berichtspflicht erfasst. Für den erweiterten Anwendungsbereich wird die Bundesregierung die Emissionsberichterstattungsverordnung rechtzeitig neu fassen.