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Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 ein erstes Verordnungspaket zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf den Weg gebracht. Teil dieses Pakets sind zum einen die Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV) und zum anderen die Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022 (EBeV 2022).
Mit dem im Dezember 2019 in Kraft getretenen BEHG wird ein nationales Emissionshandelssystem für die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Sektoren eingeführt. Das nationale Emissionshandelssystem bildet die Grundlage für eine Bepreisung der CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen insbesondere in den Bereichen Verkehr und Wärme ab dem 1. Januar 2021. Das beschlossene Verordnungspaket stellt eine unverzichtbare Grundlage für den Start des Systems dar.
Mit der BEHV werden konkretisierende Regelungen zur Durchführung des BEHG getroffen. Sie enthält vor allem nähere Bestimmungen über den Verkauf von Emissionszertifikaten zum Festpreis und zur Einschaltung einer beauftragten Stelle für die Durchführung des Verkaufs. Ein weiterer Abschnitt der BEHV enthält die Durchführungsregelungen für das nationale Emissionshandelsregister.