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Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes werden zum einen technischen Neuerungen seit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts Ende 2018 aufgegriffen. So wird ein Anzeigetatbestand für bestimmte, in der Industrie genutzte Laseranlagen eingeführt, die in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen, und für die bisher eine Genehmigung erforderlich ist. Zum anderen werden wichtige Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen, die zu einem reibungslosen Vollzug des modernisierten Strahlenschutzrechts. Unter anderem wird eine Anordnungsbefugnis in das Strahlenschutzgesetz aufgenommen, die es den zuständigen Behörden erleichtert, den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung umfassend zu gewährleisten. Die arbeitsplatzbezogenen Regelungen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden, radioaktiven Edelgas Radon werden um wichtige Mess- und Informationspflichten an die zuständige Behörde ergänzt. Neben der Änderung des Strahlenschutzgesetzes enthält der Entwurf in den Artikeln 2 bis 5 Änderungen des Atomgesetzes, des Entsorgungsübergangsgesetzes, der Atom- und Strahlenschutzrechtlichen Kostenverordnung sowie der Strahlenschutzverordnung, die sich jedoch auf redaktionelle Korrekturen und zwingende Folgeänderungen zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes beschränken.