Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
Nach Artikel 85 Absatz 2 Grundgesetz erlässt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt
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