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Das Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I Seite 2610), das zuletzt durch Artikel 91 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist, ist durch Artikel 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I Seite 1966) mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 aufgehoben worden.
Das Strahlenschutzgesetz enthält die Regelungen zum Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, den Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität.