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Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff

Einwegkunststoffverbotsverordnung

Verordnungen | EWKVerbotsV

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2020 die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) beschlossen. Die Verordnung ist der erste Schritt zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie). Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften.

Mit der Verordnung werden die Artikel 5 und 14 der Richtlinie umgesetzt. Gemäß Artikel 5 haben die EU-Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen bestimmten in Teil B des Anhangs der Richtlinie aufgeführten Einwegkunststoffprodukten (Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie To-Go- Lebensmittelbehälter, Getränkebechern und -behältern aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor)) und generell von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff zu verbieten. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten nach Artikel 14 der Richtlinie Vorschriften zur Sanktionierung der Verbote zu erlassen. Die Verordnung setzt die Regelungen eins zu eins um.

Im Anschluss an die Befassung des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates, ist die Verordnung am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.

Aktualisierungsdatum: 30.07.2021

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