Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes

abgeschlossene Vorhaben | Novelle VerpackG

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Der Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes verbietet Letztvertreibern das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen (Wandstärke weniger als 50 Mikrometer).

Ausgenommen von dem Verbot sind nach dem Entwurf besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Darunter fallen insbesondere sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", die im Handel von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere für die Verpackung und den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwendet werden.

Ein Verstoß gegen das Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die positive Entwicklung bei der Reduktion von leichten Kunststofftragetaschen durch die Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel aus dem Jahr 2016 konsequent fortzusetzen und eine weitere erhebliche Reduzierung von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland zu erreichen. Mit der gesetzlichen Regelung soll insbesondere erreicht werden, dass auch diejenigen Letztvertreiber, die sich bisher nicht an der oben genannten Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel beteiligt haben, keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr bringen. Das Verbot soll die Ressourceneffizienz in Deutschland weiter verbessern sowie Umweltbelastungen durch das Wegwerfen von leichten Kunststofftragetaschen in die Umwelt ("Littering") verringern.

Die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf erfolgte parallel zur Anhörung der Länder, Verbände und kommunalen Spitzenverbände. Der Referentenentwurf war nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf wurde nach der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und nach der Anhörung der Länder, Verbände und kommunalen Spitzenverbände dem Bundeskabinett zugeleitet und am 06.11.2019 vom Kabinett beschlossen. Nachdem der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens über den Entwurf entschieden haben, wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes am 8. Februar 2021 verkündet und ist am 9. Februar 2021 in Kraft getreten (BGBl. I S. 140).

Aktualisierungsdatum: 18.09.2019

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE832

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