Richtlinie 2010/79/EU zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen an den technischen Fortschritt

Richtlinien | RL 2010/79/EU

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Die europäische Komission gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1993/13/EG (1), insbesondere auf Artikel 11.

Aktualisierungsdatum: 19.11.2010
https://www.bmuv.de/GE738

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