Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke

Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Verordnungen | ChemVOCFarbV

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Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke.

Aktualisierungsdatum: 20.12.2010
https://www.bmuv.de/GE737

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