Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für nach der Verordnung (EG) Nummer 761/2001 registrierte Standorte und Organisationen

EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Verordnungen | EMASPrivilegV

Die Verordnung ist als Artikel 1 Bestandteil der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung immissionsschutzrechtlicher und abfallrechtlicher Verordnungen" vom 24. Juni 2002, BGBl. I Seite 2247, und am 29. Juni 2002 in Kraft getreten. Artikel 2 bis 6 betreffen die Anpassung anderer Rechtsverordnungen an die neue EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II). Dort hatten bereits unter EMAS I Überwachungserleichterungen bestanden.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 24.06.2002
https://www.bmuv.de/GE14

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