Downloads / Links
Der Referentenentwurf setzt EU-Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien im Wasserrecht um. Kernpunkte sind verkürzte Genehmigungsfristen für Wasserkraft, Geothermie, schwimmende Solaranlagen, Wärmepumpen und Windenergieanlagen. Ab November 2025 müssen die Verfahren elektronisch durchgeführt werden. Es wird eine einheitliche Stelle für die Verfahrensabwicklung eingeführt. Zudem werden die Regelungen für Befreiungen und Genehmigungen in Schutzgebieten angepasst. Ziel ist es, durch schnellere Genehmigungsverfahren den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und so die EU-Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen.