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Nationales Luftreinhalteprogramm
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Zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe müssen alle EU-Mitgliedstaaten nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und primärer Feinstaub (PM2,5) bis 2030 erfüllen.
Dazu ist von den Mitgliedstaaten alle vier Jahre ein Nationales Luftreinhalteprogramm (NLRP) an die Europäische Kommission zu übersenden, das nachvollziehbar darstellt, wie die Reduktionsverpflichtungen erreicht werden sollen. Das erste deutsche NLRP wurde im Mai 2019 übermittelt.
Die nun in der Bundesregierung abgestimmte Fassung 2023 eines Nationalen Luftreinhalteprogrammes für Deutschland wurde federführend durch das Umweltbundesamt erarbeitet. Sie enthält verschiedene Maßnahmenoptionen, die Grundlage für den Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung sind. Struktur und Inhalte richten sich nach Vorgaben der Europäischen Kommission, die ein allgemeines Berichtsformat vorgibt.