Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht

Entwürfe laufende Vorhaben | BImSchG

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Ein Absender hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, deutlich beschleunigt werden. Der Entwurf trägt damit dazu bei, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu sieht der Entwurf verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden und eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Daneben werden vor allem auch das Repowering erleichtert und die Rolle des Projektmanagers gestärkt.

Ein Hauptanliegen hierbei ist der schnellere Ausbau von Windenergieanlagen an Land und grünen Elektrolyseuren.

Durch die Aufnahme des "Klimas" als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz wird zudem klargestellt, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten können. Dies bringt Rechtssicherheit. Daneben dient das Vorhaben der Umsetzung einzelner Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU).

Aktualisierungsdatum: 20.04.2023

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE1008

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