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Der Verordnungsentwurf dient der Umsetzung der Beschlüsse der XLIII. und XLIV. Konsultativtagung des Antarktis-Vertrags (ATCM) zur Ausweisung neuer und Konkretisierung bestehender besonders geschützter Gebiete sowie historischer Stätten und Denkmäler in der Antarktis in nationales Recht. Insgesamt werden damit drei neue Schutzgebiete, eine neue historische Stätte und einige Konkretisierungen und Anpassungen bestehender Schutzgebiete und -objekte für potenziell Betroffene, wie Antragsteller nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG), bekannt gemacht. Darüber hinaus werden keine weiteren Schutzgebiete oder Stätten ausgewiesen (1:1-Umsetzung).
Stellungnahmen können bis zum 20. Februar 2023 eingereicht werden.