FAQ Nationales Entsorgungsprogramm
FAQs
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In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU enthält das Nationale Entsorgungsprogramm eine umfassende Gesamtdarstellung der Strategie der Bundesregierung, wie radioaktive Abfälle verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Dazu gehört insbesondere das "Verzeichnis radioaktiver Abfälle". Dieses wird regelmäßig fortgeschrieben und umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl hochradioaktive Abfälle wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.
Stand:
Nationales Entsorgungsprogramm
Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Nachbarländern (PDF, nicht barrierefrei, 526 KB)
Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF, nicht barrierefrei, 1,1 MB)
Zusammenfassende Erklärung gemäß §14l UVPG (PDF, nicht barrierefrei, 114 KB)
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Die zum Stichtag 31. Dezember 2019 erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen sind im Verzeichnis radioaktiver Abfälle detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um
- rund 10.100 Tonnen Schwermetall (Uran und Plutonium) in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in rund 1100 Behältern aufbewahrt, in der Regel in Großbehältern der Bauart CASTOR® V),
- rund 290 Großbehälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland sowie
- rund 500 Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren.
Zusätzlich wurden zu diesem Stichtag rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingeplant. Dies umfasst insbesondere erwartete radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke, aber auch radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung. Außerdem sind derzeitige Schätzungen zur Abfallmenge aus der Schachtanlage Asse II berücksichtigt. Die dort eingelagerten Abfälle sollen zurückgeholt werden, es wird von einem endzulagernden Volumen von bis zu 200.000 Kubikmetern ausgegangen. Des Weiteren ist auch eine Menge von 100.000 Kubikmetern Abfällen aus der Urananreicherung vorsorglich eingeplant, die entsorgt werden müssen, sofern sie nicht verwertet werden.
Stand:
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Nicht mit endgültiger Gewissheit. Aber das Bundesumweltministerium hat mit seiner Entscheidung, dass die Asse-Abfälle bei der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle berücksichtigt werden sollen, klar die Richtung vorgegeben. Eine Erweiterung des Endlagers Konrad soll auf diese Weise vermieden werden. Allerdings kann erst, wenn die geologischen Bedingungen an den möglichen Standorten für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz näher bekannt sind und ausreichende Informationen zur Menge, zur Beschaffenheit und zum Zeitpunkt des Anfalls der aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle vorliegen, eine abschließende Entscheidung über den Endlagerstandort für diese Abfälle – unter Einbeziehung aller technischen, ökonomischen und politischen Aspekte – getroffen werden.
Stand:
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Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sieht das Konzept des Bundesumweltministeriums zwei Standorte vor: das bereits genehmigte Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und einen noch festzulegenden Standort, an dem hochradioaktive Abfälle (und gegebenenfalls weitere radioaktive Abfälle, siehe unten) eingelagert werden sollen.
Das ehemalige Erzbergwerk Konrad wird derzeit zu einem Endlager umgerüstet und soll 2029 in Betrieb genommen werden. Es ist für ein Einlagerungsvolumen von 303.000 Kubikmeter planfestgestellt.
Für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle soll in einem ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren ausgewählt werden. Hierbei soll ebenfalls geprüft werden, ob an diesem Standort auch die Endlagerung von circa 200.000 Kubikmetern Abfällen aus der Schachtanlage Asse II und gegebenenfalls circa 100.000 Kubikmetern aus der Urananreicherung in Gronau sicher möglich sind. Nach der Auswahl eines Standortes schließen sich dann das atomrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die Errichtung des Endlagers an.
Stand:
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Der bestehende Planfeststellungsbeschluss lässt nur eine Einlagerung von 303.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle im Endlager Konrad zu. Werden jedoch die oben erwähnten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und der Urananreicherung in Gronau mit einbezogen, sind die zugelassenen 303.000 Kubikmeter im Endlager Konrad nicht ausreichend.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass es schwach-und mittelradioaktive Abfälle gibt, die aufgrund ihres Nuklidinventars und/oder ihrer chemischen Zusammensetzung oder des Zeitpunkts ihres Anfalls nicht für eine Einlagerung im Endlager Konrad geeignet sind. Hinzu kommt, dass die Beschaffenheit mancher Abfälle – insbesondere derer aus der Schachtanlage Asse II – derzeit noch nicht ausreichend bekannt ist, um eine abschließende Aussage über ihre Eignung für das Endlager Konrad treffen zu können.
Deshalb sollen die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II, möglicherweise anfallende Abfälle aus der Urananreicherung und weitere nicht "konradgängige" Abfälle bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle berücksichtigt werden. Eine abschließende Entscheidung über den Endlagerstandort für diese Abfälle kann – unter Einbeziehung aller technischen, ökonomischen und politischen Aspekte – erst getroffen werden, wenn der Standort für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz festgelegt ist. Zudem müssen ausreichende Informationen zur Menge, zur Beschaffenheit und zum Zeitpunkt des Anfalls der aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle vorliegen.
Stand: