FAQ Nationales Entsorgungsprogramm
FAQs
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In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU enthält das Nationale Entsorgungsprogramm eine umfassende Gesamtdarstellung der Strategie der Bundesregierung, wie radioaktive Abfälle verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Dazu gehört auch das "Verzeichnis radioaktiver Abfälle". Dieses wird regelmäßig fortgeschrieben und umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl hochradioaktive Abfälle wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein. Die Bundesregierung beabsichtigt, in 2025 eine aktualisierte Fassung des Nationalen Entsorgungsprogramms vorzulegen.
Stand:
Nationales Entsorgungsprogramm
Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Nachbarländern (PDF, nicht barrierefrei, 526 KB)
Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF, nicht barrierefrei, 1,1 MB)
Zusammenfassende Erklärung gemäß §14l UVPG (PDF, nicht barrierefrei, 114 KB)
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Die Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms ist für das Jahr 2025 vorgesehen und wird gegenwärtig vorbereitet. Es sind keine wesentlichen Änderungen bei den vorgesehenen Entsorgungswegen im Vergleich zu der Fassung von 2015 geplant. Die veränderten Zeitbedarfe werden berücksichtigt.
Zur aktualisierten Entwurfsfassung wurden bereits die Stellungnahmen des nachgeordneten Bereichs des BMUV eingearbeitet und eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern durchgeführt. Zu dieser Entwurfsfassung wurden die Scoping-Unterlagen für die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung nach dem UVP-Gesetz erarbeitet; die Strategische Umweltprüfung ist auch das Instrument für die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Scoping-Termin zur Beratung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung wurde am 8. Oktober 2024 durchgeführt und war auch für die Teilnahme von Dritten außerhalb des Verwaltungsverfahrens offen.
Das BMUV plant, den für die Strategische Umweltprüfung erforderlichen Umweltbericht mit der eingebundenen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und dem Öko-Institut bis Ende Februar 2025 fertigzustellen und die Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zu informieren. Daran anschließend soll die Beteiligung der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit bis Ende April 2025 erfolgen. Das Nationale Entsorgungsprogramm und der zugehörige Umweltbericht sollen hierzu im Internet veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Zum Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darüber hinaus derzeit eine öffentliche Veranstaltung geplant.
Stand:
Entwurfsfassung des Nationalen Entsorgungsprogramms 2025 (Stand 5. Juli 2024)
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Die zum Stichtag 31. Dezember 2022 erwarteten Mengen an radioaktiven Abfällen sind im Verzeichnis radioaktiver Abfälle detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um rund 10.100 Tonnen Schwermetall (Uran und Plutonium) in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Atomkraftwerke (diese Masse wird in bis zu 1050 Behältern aufbewahrt, in der Regel in Großbehältern der Bauart CASTOR ® V) sowie rund 140 Großbehälter mit hoch- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im europäischen Ausland. Aus dem Betrieb von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsreaktoren wird eine Menge von 10 bis 12 Tonnen Schwermetall erwartet.
Zusätzlich wurden zu diesem Stichtag rund 660.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingeplant. Dies umfasst insbesondere erwartete radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke, aber auch radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung. Außerdem sind derzeitige Schätzungen zur Abfallmenge aus der Schachtanlage Asse II berücksichtigt. Die dort eingelagerten Abfälle sollen zurückgeholt werden, derzeitige Schätzungen gehen von einem Abfallvolumen der konditionierten Abfälle von circa 175.000 bis 220.000 m3 für die spätere Endlagerung aus. Des Weiteren ist auch eine Menge von 100.000 Kubikmetern Abfällen aus der Urananreicherung vorsorglich eingeplant, die entsorgt werden müssen, sofern sie nicht verwertet werden.
Stand:
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Es sollen drei Endlager errichtet werden: Das Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und ein weiteres Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nicht im Endlager Konrad endgelagert werden können.
Das ehemalige Erzbergwerk Konrad wird derzeit zu einem Endlager umgerüstet. Zu Beginn der 2030er Jahre soll die Einlagerung von bis zu 303.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in das Endlager Konrad beginnen.
Für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle soll in einem ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren ausgewählt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch bewertet, ob am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle ein Endlager für die aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten Abfälle und weitere Abfälle, die nicht im Endlager Konrad endgelagert werden können, errichtet werden kann. Dazu gehören auch das angefallene und anfallende abgereicherte Uran aus der Urananreicherung, sollte eine weitere Verwertung nicht erfolgen.
Stand: