Eine Kampagne zur Nutzung und Verbesserung der Europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH
Seit 1. Juni 2007 gilt in der Europäischen Union (EU) ein neues Chemikalienrecht, das als das fortschrittlichste Gesetzeswerk zur Regulierung gefährlicher Chemikalien weltweit gelten kann. Durch REACH werden Hersteller und Importeure von Chemikalien erstmals Daten zu circa 30.000 Stoffen vorlegen müssen. Bei konsequenter Umsetzung von REACH können dadurch besonders besorgniserregende Chemikalien frühzeitiger erkannt und besser reguliert werden. Ferner bietet REACH Verbrauchern und Verbraucherinnen neue Informationsrechte, die ihnen erlauben, bei den Herstellern und Händlern nachzufragen, ob ein Alltagsprodukt besonders
Gefördert über
VerbändeförderungProjektdaten
Projektdauer
03/2009 - 12/2010
Förderjahr
2011
Land
Deutschland
Fördersumme
218.314 Euro
Kontakt
Patricia Cameron
Teamleitung Stoffe und Technologien
Referat Chemikalienpolitik
Telefon: (030) 27586-426
E-Mail: patricia.cameron@bund.net
Fördernehmer
Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND)
Das Projekt soll die Ausgestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung der REACH-Verordnung unterstützen und dadurch die Herstellung und Verwendung von Chemikalien sicherer machen. REACH hat großes Potenzial, den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien deutlich zu verbessern. Dafür muss es jedoch konsequent umgesetzt und seine Chancen müssen genutzt werden. So sollen zum Beispiel VerbraucherInnen ermutigt werden, von ihren neuen Rechten unter REACH Gebrauch zu machen. Auch die Substitution von gefährlichen Chemikalien durch umwelt- und gesundheitsverträglichere Stoffe muss voran getrieben werden. Dazu arbeitet der BUND in diesem Projekt eng mit anderen gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland und auf europäischer Ebene zusammen.
Verbraucher haben das Recht, nachzuhaken
Von den vielfältigen Aktivitäten im Rahmen des Projekts sollen hier stellvertretend zwei Initiativen dargestellt werden. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Stärkung der neuen Auskunftsrechte für VerbraucherInnen. Das Faltblatt "Wie viel Chemie kaufen wir euch ab?" ermutigt dazu nachzuhaken. Es enthält einen Musterbrief, mit dem eine Anfrage an Unternehmen ganz einfach ist. Mit Unterstützung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wurde das Faltblatt breit verteilt. Auch wurde mithilfe einer eigenen Recherche geprüft, ob die Unternehmen ihren Auskunftspflichten nachkommen. Dabei stellte sich heraus, dass viele der angefragten Firmen die Verbraucher unzureichend, falsch oder gar nicht informierten. Vom BUND in Auftrag gegebene Laboranalysen brachten zudem teils erschreckend hohe Gehalte von Schadstoffen in Alltagsprodukten ans Licht.
Der BUND informiert
Weiterhin klärt der BUND mit Informationsbroschüren über Schadstoffe in Alltagsprodukten auf. Die Broschüre "Gefährliche Lieblinge" zum Beispiel macht deutlich, wie die Gesundheit von Kindern durch schadstoffbelastetes Spielzeug gefährdet wird. Sie richtet sich vornehmlich an Eltern, die unter anderem auch aufgefordert werden, ihr REACH-Auskunftsrecht zu nutzen, um dadurch bessere Kaufentscheidungen fällen zu können.
Die Studie fordert zudem EntscheidungsträgerInnen auf, Kinder durch eine konsequente Umsetzung von REACH besser zu schützen. Dazu muss die Regulierung von hormonellen Schadstoffen und die Berücksichtigung von so genannten "Cocktail-Effekten" (gleichzeitige Einwirkung mehrerer Substanzen) realisiert werden. Zudem ist die Erweiterung der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe unter REACH von zentraler Bedeutung. Nur wenn alle gefährlichen Stoffe gelistet sind, können sie angemessen reguliert werden. Die SIN-Liste (SIN-Liste = Substitute it now!) der Umwelt- und Verbraucherschutzverbände liefert eine lange Reihe von Schadstoffen, die bei der Erstellung der Kandidatenliste Berücksichtigung finden sollten.