Projektlaufzeit
12.2019 - 12.2023
Forschungskennzahl
UM19330020
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Schlussbericht
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Seit dem 1. April 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zur Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle anzuwenden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Nachweisverordnung (NachwV), die im Zuge der gesetzlichen Novellierungen zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen wurde und am 1. Februar 2007 in Kraft getreten ist. Die erfolgreiche elektronische Kommunikation der beteiligten Unternehmen und Behörden beruht auf der Anwendung einer einheitlichen XML-Schnittstellendefinition, der sogenannten BMU-Schnittstelle. Die Definition, Veröffentlichung und Pflege dieser Schnittstelle ist gemäß NachwV Aufgabe des BMUV. Das Vorhaben "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft" dient der Unterstützung dieser Aufgabenerfüllung.