Projektlaufzeit
08.2015 - 07.2020
Forschungskennzahl
3715 73 2000
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In der seit 1999 geltenden Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind für ausgewählte anorganische Schadstoffe Vorsorgewerte bezogen auf die jeweiligen Gesamtgehalte im Boden festgeschrieben. Im Forschungsvorhaben wurde nun ein Bewertungskonzept zur Ableitung von Vorsorgewerten auf der Grundlage der bioverfügbaren Gehalte am Beispiel von Arsen entwickelt. Die Bioverfügbarkeit eines anorganischen Stoffes in Böden hängt von seiner Gesamtkonzentration im Boden, von seinen Eigenschaften, den jeweiligen physikalisch-chemischen Bodeneigenschaften und der Biologie der potenziell exponierten Mikroorganismen, Pflanzen und Invertebraten (Wirbellose) ab. Der bioverfügbare Anteil eines Schadstoffes in Böden ist derjenigen Schadstoffanteil, der durch Bodenlebewesen absorbiert oder metabolisiert werden und damit zur Wirkung kommen kann. Das neue Ableitungsverfahren wurde auch auf Kupfer und Nickel angewandt.
Die Ergebnisse bestätigten, dass die Bioverfügbarkeit von anorganischen Schadstoffen in Böden mit unterschiedlichen Eigenschaften (unter anderem Tongehalt, pH-Wert) stark variiert. Im entwickelten Bewertungsansatz werden deshalb wie bislang Gesamtgehalte ermittelt, die dann anhand der unterschiedlichen Bodeneigenschaften normalisiert werden.