Warum wird das Bauen in Überschwemmungsgebieten im sogenannten Innenbereich der Kommunen nicht ebenso grundsätzlich verboten wie im Außenbereich?
FAQUnzweifelhaft hat Deutschland derzeit einen großen Nachholbedarf beim Wohnraum in den Städten. Ein komplettes Bauverbot im Innenbereich innerhalb von Überschwemmungsgebieten wäre überzogen . Ein solches Verbot würde den Druck auf den Außenbereich außerhalb der Überschwemmungsgebiete verlagern. Auch das wäre nicht im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes. Auch der fließende Verkehr und damit verbunden der Straßenausbaukann nicht vollständig aus dem im Innenbereich innerhalb von Überschwemmungsgebieten ausgeschlossen werden.
Das Hochwasserschutzgesetz II enthält daher einen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen eines effektiven Hochwasserschutzes einerseits und andererseits den Interessen an einem hochwasserangepassten Bauen im Innenbereich der Städte. Im Innenbereich gilt bei der Abwägung im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen nach § 78 Absatz 3 WHG Folgendes:
- Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind zu vermeiden,
- Beeinträchtigungen des bestehenden Hochwasserschutzes sind zu vermeiden,
- Bauwerke sind hochwasserangepasst zu errichten.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasservorsorge und Hochwasserschutzgesetz