Welches Procedere ist erforderlich, um ein qualifiziertes Zertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen zu erhalten?
FAQVertrauensdiensteanbieter müssen die Identität von Personen, die ein qualifiziertes Zertifikat beantragen, überprüfen (siehe Artikel 24 Absatz 1 eIDAS-VO). Die Überprüfung kann durch verschiedene Methoden, unmittelbar oder durch Rückgriff auf Dritte, erfolgen. Für den Erhalt eines Zertifikates kann es erforderlich sein, dass die Identität des Antragsstellers durch persönliche Anwesenheit überprüft wird. Der Antragsteller muss dazu zum Beispiel ein Formular ausfüllen und mit diesem Dokument, einem gültigen Ausweis sowie einer unterschriebenen Kopie des Ausweises eine Postfiliale aufsuchen, wo die Identität durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG überprüft wird (PostIdent-Verfahren). Neben PostIdent werden aber auch weitere Ident-Verfahren angeboten.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Technische Voraussetzungen
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