Förderrichtlinie zum Nationalen Artenhilfsprogramm

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Ab dem 15. August 2024 fördert das BMUV mit dem neu geschaffenen Artenhilfsprogramm Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Die Bundesregierung setzt damit eines ihrer zentralen Vorhaben im Rahmen der Energiewende und des damit verbundenen Ausbaus von Wind- und Solaranlagen sowie deren Infrastruktur um.

Mit der Förderrichtlinie werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand verbessern. Gefördert werden neben Projekten zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten auch Projekte zum Schutz von bestandsgefährdeten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands, die nicht durch den Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betroffen sind.

Mit diesem Förderprogramm werden die Artenhilfsprogramme der Länder flankiert.

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