Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19. Dezember 1986 sieht die jährliche Berichterstattung durch das Bundesumweltministerium an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen im Bereich der Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung gegenüber den Vorjahren. Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich "Nichtionisierende Strahlen" (NIR). Ausführlicheres Datenmaterial steht jeweils in den Jahresberichten über "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" zur Verfügung. Die Berichte behandeln im Bereich der ionisierenden Strahlung:
- die natürliche Strahlenexposition, die zivilisatorisch verändert sein kann,
- die zivilisatorische Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen,
- die zivilisatorische Strahlenexposition durch Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der Wismut,
- die berufliche Strahlenexposition,
- die medizinische Strahlenexposition,
- sowie die Strahlenexposition durch den Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl und durch Kernwaffenversuche.