Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 sieht in Paragraph 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Parlamentsbericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Zentralstelle des Bundes (ZdB) nach Paragraph 163 Absatz 1 StrSchG zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (Paragraph 164 Absatz 1 StrlSchG). Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich "nichtionisierende Strahlung" (NIR).
Im Parlamentsbericht wird aus Gründen der Übersichtlichkeit an einigen Stellen auf den ausführlichen Jahresbericht verwiesen.
Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017, sofern nichts anderes angegeben ist.