EMAS-Umwelterklärung der CBD 2008

Umwelterklärung der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der 4. Tagung der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit nach der EMAS-Verordnung

| Beschlüsse und Erklärungen | CBD 2008: 9. Vertragsstaatenkonferenz

Im Jahre 2006 hat das Bundesumweltministerium das europäische Umweltmanagementsystem EMAS an seinem Bonner Standort eingeführt. Mit der EMAS-Einführung bei der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt und der 4. Tagung der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit  (9. VSK-CBD / MOP-4), die vom 12. bis 30. Mai 2008 in Bonn stattfanden, setzt das Bundesumweltministerium die Anstrengungen, die eigene Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern, konsequent fort. Eine Großveranstaltung wie diese Tagung mit bis zu 5.000 erwarteten Teilnehmern stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. In dieser für die EMAS-Zertifizierung erforderlichen und begutachteten Umwelterklärung wird dargelegt, wie das Ministerium Klima- und Ressourcenschutz, Energieeffizienz, Biodiversität und nachhaltige Mobilität in seinem eigenen Verantwortungsbereich verbessern können.

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