Verbraucherzentralen in den Ländern

Verbraucherzentralen gibt es in jedem Bundesland – mit insgesamt fast 200 sogenannten Beratungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen hier aktuelle, verlässliche Informationen, unabhängige Beratung und Unterstützung in Fragen des privaten Konsums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen beraten persönlich vor Ort oder auch telefonisch über Themen wie Kaufverträge, Versicherungen, Geldanlagen oder die richtige Altersvorsorge – und vieles mehr. Die Beratungsangebote werden oft gegen Entgelt erbracht, da die Verbraucherzentralen als Empfänger von öffentlichen Mitteln auch eigene Einnahmen erzielen sollen. Welche Beratungen die jeweilige Verbraucherzentrale anbietet, lässt sich den einzelnen Internetseiten der Verbraucherzentralen entnehmen.

Als unabhängige, gemeinnützige Organisationen werden die Verbraucherzentralen grundsätzlich von den Ländern finanziert; dies gilt insbesondere für ihre Beratungsangebote (individuelle Einzelfallberatung vor Ort). Darüber hinaus erhalten sie für bestimmte Maßnahmen zur allgemeinen Verbraucherinformation auch Projektmittel vom Bund.

Das BMUV fördert beispielsweise Maßnahmen der Verbraucherzentralen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ("WVS-Projekt"). Hauptaufgabe des Projektes sind aktionsorientierte Informations- und Präventionsmaßnahmen aller 16 Verbraucherzentralen in den Ländern, die zielgruppenspezifisch und bundesweit zu aktuellen Themen des Verbraucherschutzes durchgeführt werden. Gegenstand der aktuellen Förderung sind: Allgemeines Verbraucherrecht (Nachhaltiger Konsum, Recht auf Reparatur und Verbraucherrechte im Alltag, Pflege und Vorsorge), Digitales (Verbraucherrechte in der digitalen Welt, digitaler Selbstschutz) und Finanzen (Anpassung der Finanzsituation nach Lebenslagen und -phasen, nachhaltige Finanzprodukte, Abzockmaschen und Greenwashing). Dabei werden auch interaktive Online-Instrumente der Verbraucherinformation, wie etwa Legal-Tech-Tools, entwickelt und eingesetzt. Solche Online-Angebote als "Hilfe-zur-Selbsthilfe" zur rechtlichen Erstauskunft und teilweise mit Musterbriefen gibt es zu folgenden verlinkten Themen.

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) – ist die Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen in den Ländern sowie von 29 verbraucherpolitisch orientierten Verbänden. Darüber hinaus unterstützen neun Fördermitglieder sowie verbraucherpolitisch engagierte Einzelpersonen die Arbeit des vzbv.

Seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 2001 wird der vzbv vom Bund institutionell gefördert. Die Förderung dient der Finanzierung von Ausgaben zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des vzbv. Hierzu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Vertretung der Verbraucherinteressen gegenüber der Politik, Wirtschaft und der Öffentlichkeit,
  • Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit der Mitgliedsorganisationen,
  • Erarbeitung und Bereitstellung bundesweit einheitlicher Beratungsstandpunkte,
  • Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Verbraucherschutzorganisationen,
  • Systematische Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen im Hinblick auf strukturelles Marktversagen (Marktbeobachtung und Frühwarnfunktion),
  • Durchsetzung von Verbraucherrechten,
  • Berufliche Qualifikation der in der Verbraucherarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ergänzende Mittel erhält der vzbv aus Mitgliedsbeiträgen, Erstattungen und Prozesskostenerstattungen. Darüber hinaus engagiert sich der vzbv in einer Reihe von Projekten, beispielsweise der bundesweiten Energieberatung der Verbraucherzentralen. Diese Projekte werden von verschiedenen Bundesministerien, aber auch aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Der vzbv ist zur Durchführung von Abmahn- und Klageverfahren bei Verstößen gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften und auch zur Erhebung von Musterfeststellungsklagen befugt. Seit dem Inkrafttreten des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes am 13. Oktober 2023 hat der vzbv darüber hinaus die Möglichkeit, Abhilfeklagen zugunsten einer Mehrheit von Verbraucherinnen und Verbraucher zu erheben.

Mit der Marktbeobachtung analysiert der vzbv zudem das Marktgeschehen. Spezialisierte Teams werten dafür bundesweit Meldungen zu Auffälligkeiten und Verbraucherbeschwerden aus. Durch diese Verbraucherhinweise kann der vzbv frühzeitig Probleme und Missstände aufdecken und gezielte Maßnahmen, im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, einleiten. Die entsprechenden Daten dafür erhält der vzbv von den 16 Verbraucherzentralen der Länder, die zu diesem Zweck Daten aus der Verbraucherberatung sammeln und entsprechend aufbereiten. Ergänzende Daten erhält der vzbv aus dem Beschwerdeportal, auf dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Probleme mit bestimmten Anbietern oder Produkten selbst melden können.

Um neben der staatlichen Förderung noch weitere Finanzierungsquellen für die Verbraucherarbeit zu erschließen, hat der vzbv 2010 die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz (DSV) gegründet. Damit wird neben der öffentlichen Hand auch Privatpersonen, der Wirtschaft und Verbänden die Möglichkeit zum sichtbaren Engagement in Sachen Verbraucherschutz gegeben.

Stand: 12.08.2024

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