Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest wurde 1964 von der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Ein neutrales Warentestinstitut sollte durch vergleichende Tests über "die richtige Haushaltsführung" und eine "gesunde Lebensweise" informieren.
Die Stiftung Warentest ist eine Stiftung des Privatrechts. Ihre Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMUV.
Ihr Stiftungszweck ist die Förderung von Verbraucherschutz. Sie soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch vergleichende Tests und Information helfen, bei der Auswahl von Produkten oder Dienstleistungen das für sie Passende und Günstige zu finden. Bei ihrer Arbeit handelt sie unabhängig von den Einflüssen Dritter, etwa von Anbietern oder Verbänden. Auch die Bundesregierung selbst nimmt keinen Einfluss. Garantiert wird dies durch die Regelungen der Satzung, zum Beispiel zur Zusammensetzung der Gremien der Stiftung oder durch das Verbot zur Veröffentlichung von Werbung in ihren Publikationen.
Heute gehören Lebensmittel, Haushaltsgeräte, Baukredite, Aktienfonds und vieles mehr zu ihrem Testprogramm. Die Ergebnisse der Stiftung Warentest finden Sie in den beiden Publikationen test und Finanztest sowie online unter www.test.de, aber auch in einem umfangreichen Buch-/Ratgeberprogramm.
Die Stiftung Warentest finanziert sich ganz überwiegend aus dem Verkauf ihrer Publikationen und Online-Angeboten. Daneben erzielt sie Erträge aus ihrem Stiftungskapital. Während sie in der Vergangenheit auch noch eine jährliche Förderung aus dem Bundeshaushalt bekommen hat, ist dies heute nicht mehr erforderlich – tatsächlich konnte sie dank der vorgenannten Erträge seit 2024 in die völlige finanzielle Unabhängigkeit auch von staatlichen Zuwendungen entlassen werden.