Greenwashing

Der Klimawandel und die Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für den Menschen. Um sich und die nachfolgenden Generationen zu schützen, ist ein ressourceneffizienter Umgang mit Produkten wichtig. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher konsumieren bereits bewusst, indem sie beispielsweise auf den Kauf von sogenannter Fast Fashion verzichten. Ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher würde gern noch nachhaltiger konsumieren, ist dazu momentan aber nicht in der Lage. So haben 80 Prozent der EU-Bürgerinnen in einer Umfrage der EU-Kommission angegeben, sie hätten Schwierigkeiten, Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten zu finden. Um die Lebensdauer von Produkten wie Smartphones oder Tablets zu steigern, brauchen wir daher haltbarere Produkte sowie Informationen, wie sie repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können.

Verbraucherinnen und Verbraucher beim grünen Wandel stärken

Im Rahmen des sogenannten europäischen "Green Deal" hat die EU-Kommission am 30. März 2022 eine Reihe von Vorschlägen präsentiert, um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Verbraucherinnen und Verbraucher beim grünen Wandel zu stärken. Das Gesetzespaket zur "Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grünen Wandel“ (EmpCo) tritt am 26. März 2024 in Kraft. Die Vorschriften müssen bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und finden ab dem 27. September 2026 Anwendung.

Menschen, die durch ihr Kaufverhalten die Umwelt schützen möchten, haben ein Recht darauf, am Verkaufsort etwas über die Lebensdauer zu erfahren. Durch die geänderte Verbraucherrechterichtlinie der EU wird sichergestellt sein, dass Käuferinnen und Käufer direkt am Verkaufsort unter anderem über eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Produkte von mehr als zwei Jahren sowie über die für die Reparatur relevanten Angaben (einschließlich eines Reparierbarkeitswerts, sofern verfügbar) informiert werden.

"Umweltfreundlich", "Öko", "Grün"?

Darüber hinaus werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt werden.

"Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen ihren Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten", erklärt Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke. "Doch vermeintliche Umweltversprechen und schwammige Werbeaussagen führen oft dazu, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt werden. Laut einer Studie finden sich entsprechende Behauptungen in der Hälfte der Umweltaussagen. Mit höheren Anforderungen an Klarheit, Eindeutigkeit, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen und Umweltsiegeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig auf die Angaben verlassen. Denn Werbung mit Umweltschutz hat einen großen Effekt: Umweltclaims können nach einer aktuellen Untersuchung die positive Einschätzung eines Produkts sogar verdoppeln."

Der Vorschlag der EU-Kommission bekämpft das "Greenwashing". Dazu wird die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert, indem unter anderem weitere Praktiken in die bestehende Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften, wobei die hervorragende Umweltleistung des Produkts oder des Händlers nicht nachweisbar ist, beispielsweise Aussagen wie "umweltfreundlich", "öko" oder "grün", die fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken;
  • Werbung mit klimaneutraler, -reduzierter oder sogar -positiver Wirkung der Produkte, wenn die Maßnahmen auf Kompensation von Treibhausgasen außerhalb der Lieferkette beruhen. Werbung mit klimakompensiert ist erlaubt, wenn diese "unterfüttert" sind;
  • die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert noch von Behörden stammt;
  • fehlende Angaben darüber, dass das Produkt eine eingeschränkte Funktionsweise hat, wenn andere Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile oder Zubehör als vom Original-Hersteller verwendet werden (zum Beispiel beim Einsatz von Druckerpatronen oder Ladegeräten, die nicht vom Original-Hersteller stammen).

Durch den aktualisierten Rechtsrahmen werden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Produkten künftig fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Mit den Beschlüssen in Brüssel wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden grünen Werbeaussagen deutlich gestärkt. Gut ist auch, dass die oft irreführende Werbung mit Klimaneutralität gesondert geregelt wird. Auch die Informationen über die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen guten Überblick, denn eine lange Nutzungszeit von Konsumgütern hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel. Europa orientiert sich immer mehr an den Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, das ist ein gutes Signal."

Stand: 26.03.2024

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