Schadstoffregister

Auf der Konferenz von Rio 1992 haben sich Deutschland und andere Staaten dazu verpflichtet, ein Schadstoffregister aufzubauen, das für Bürgerinnen und Bürger über das Internet frei zugänglich ist. In diesem Register sollen Emissionen und Abfälle von großen Industriebetrieben zu finden sein, die von den betroffenen Betrieben zu diesem Zweck berichtet werden müssen.

Die Abkürzung "PRTR" steht für "Pollutant Release and Transfer Register" – oder auf Deutsch "Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister".

Im Januar 2003 haben eine Reihe von Staaten den Grundstein für die Einrichtung vergleichbarer Schadstoffregister weltweit gelegt: Sie haben sich nach längeren Verhandlungen in der PRTR Working Group der UNECE-Ebene (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) auf das PRTR-Protokoll geeinigt. Dieses PRTR-Protokoll regelt die Details zu den Vorgaben von 1992.

Vier Monate später – Ende Mai 2003 – haben 36 Staaten dieses Protokoll in Kiew auf der fünften Umweltministerkonferenz "Umwelt für Europa" gezeichnet. Sie haben damit zugesagt, das Protokoll in nationales Recht zu übernehmen. Alle diese Staaten – darunter alle (damals 15) EU-Mitgliedstaaten sowie die EU selbst – haben sich somit zum Aufbau eines Schadstoffregisters verpflichtet.

PRTR in der EU

Im Januar 2006 hat die EU eine Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters E-PRTR (E-PRTR-Verordnung) erlassen. Sie verpflichtet alle in ihr aufgeführten Betriebe, ab einem bestimmten Schwellenwert, die geforderten Informationen, Emissionen und Abfälle an ihre jeweiligen nationalen Behörden zu berichten, um sie in das europäische Register aufzunehmen. Die E-PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wurde durch die Verordnung zur Einführung des Industrieemissionsportals (IEP-VO) abgelöst, die am 2. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die neuen Vorgaben gelten ab dem Berichtsjahr 2027. Eine zentrale Änderung betrifft die Verknüpfung mit den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (IED). Dafür wird zukünftig die Berichterstattung auf Anlagen- (und nicht mehr auf Betriebs-) Ebene erfolgen und die Tätigkeitenliste der berichtspflichtigen Betriebe wird weitestgehend mit den IED Tätigkeiten harmonisiert, das heißt alle Tätigkeiten in Anhang I und Ia IED fallen künftig grundsätzlich unter die Berichtspflichten des IEP. Das IEP wird zusätzlich einige über die IED hinausgehende Tätigkeiten enthalten, unter anderem – wie bisher im PRTR – kommunale Kläranlagen sowie – neu – unter anderem mittelgroße Feuerungsanlagen ab 20 Megawatt (MW) und Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse.

Im Portal sollen künftig auch Daten aus anderen Berichtspflichten zu Klimawandel, Luft-, Wasser-, Bodenschutz und Abfallmanagement verlinkt werden. Mit dieser Verknüpfung sollen wichtige Informationen generiert, zusammengeführt und das Portal sowohl zu einem Monitoringinstrument der IED als auch zu einem umfassenden Umweltinformationsportal ausgebaut werden.

Eine weitere wesentliche Neuerung in der Verordnung betrifft die Erweiterung der Berichtspflichten. So wird die Berichterstattung um Kontextinformationen, unter anderem zum Wasser- und Energieverbrauch sowie zum Verbrauch "relevanter" Rohstoffe, zukünftig verpflichtend.

Der Anhang II der Verordnung, der die Schadstoffe und deren Schwellenwerte festlegt, bei deren Überschreitung ein Betrieb berichtspflichtig ist, soll spätestens bis Ende 2025 über einen delegierten Rechtsakt überarbeitet werden.

PRTR in Deutschland

Deutschland hat das PRTR-Protokoll im Mai 2003 gezeichnet und im August 2007 ratifiziert. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, ein nationales Schadstoffregister für Deutschland aufzubauen. Rechtliche Grundlage ist das deutsche PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG). Durch die E-PRTR-Verordnung sind die Betreiber von berichtspflichtigen Industriebetrieben verpflichtet, die erforderlichen Daten an ihre zuständigen Behörden zu berichten. Die zuständigen Behörden der Bundesländer leiten nach eingehender Plausibilitätsprüfung die Daten an das Umweltbundesamt weiter.

Das Umweltbundesamt ist verpflichtet, ein der Öffentlichkeit frei und kostenlos zugängliches, internetgestütztes Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu unterhalten und die von den Ländern berichteten Daten einzustellen. Außerdem ist das Umweltbundesamt dafür zuständig, die berichteten Daten an die EU für das Industrieemissionsportal weiterzuleiten.

Seit Juni 2009 stellt das Umweltbundesamt das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister im Internet zur Verfügung. Das Portal "Thru.de" (siehe "Schadstoffregister") löste im Dezember 2012 den bis dahin als "PRTR" bekannten Internetauftritt ab.

Stand: 18.06.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.