Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
Grundlage für das in Deutschland verfolgte Konzept zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines kerntechnischen Unfalls sind die von Bund und Ländern erarbeiteten Regelwerke "Radiologische Grundlagen für die Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden", die "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" und die Empfehlung der Strahlenschutzkommission über die Erweiterung der Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Atomkraftwerken. Darin sind ausführlich das Wann, Wo und Wie zur Ergreifung von Maßnahmen niedergeschrieben.
Planungszonen und frühe Schutzmaßnahmen
Bei der Freisetzung von radioaktiven Stoffen ist der Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen von der Entfernung zur Anlage und von der Wettersituation abhängig. Hierzu wird die Umgebung von Atomkraftwerken im Leistungsbetrieb in drei Zonen (Zentralzone, Mittelzone, Außenzone) aufgeteilt.
Bei den grundlegenden Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich in erster Linie um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
- die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
- die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
- die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen zum einen als vorsorgliche Maßnahme und zum anderen als Schutz der Bevölkerung, wenn sich eine große Menge radioaktiver Stoffe am Wohnort abgesetzt hat sowie
- die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.
Darüber hinaus wurde als Hilfsmittel für die Auswahl der der Situation angemessenen Maßnahmen der Maßnahmenkatalog "Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen" erarbeitet. In ihm werden alle zu erwägenden Maßnahmen zusammengestellt und ihre Effizienz sowie die Vorteile und Nachteile einer jeden Maßnahmen wie zum Beispiel Durchführbarkeit, Akzeptanz in der Bevölkerung, Kosten et cetera analysiert. Zudem befasst sich der Maßnahmenkatalog in einem neu ergänzten Teil mit der Thematik der Behandlung und Entsorgung landwirtschaftlicher Produkte nach einer Kontamination durch radioaktive Stoffe.
Die in der Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) festgelegten Dosiswerte dienen den zuständigen Behörden bei einem nuklearen Unfall oder einem anderen radiologischen Notfall als radiologisches Kriterium für die Angemessenheit folgender früher Schutzmaßnahmen:
- Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden,
- Verteilung von Jodtabletten oder Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten und
- Evakuierung.
Der Bund übernimmt die Beschaffung von Jodtabletten und stellt diese Schutzwirkstoffe den Ländern für den Katastrophenschutz zur Bevorratung, Verteilung und Abgabe an die Bevölkerung zur Verfügung (§ 104 StrlSchG).
Verhaltensempfehlungen
Die Planung Ihrer Katastrophenschutzbehörde zielt darauf ab, dass alle Maßnahmen zu Ihrem Schutz schnell und wirkungsvoll eingeleitet werden. Zusätzlich können Sie selbst etwas zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Angehörigen tun.
Schutz der Einsatzkräfte
Der Schutz der Einsatzkräfte (Paragrafen 113 bis 117 StrlSchG) wird unter anderem durch gestaffelte, auf den Zweck des jeweiligen Einsatzes abstellende Richt- und Referenzwerte (20 – 100 – 250 – 500 Millisievert) verbessert.