Beförderungsaufkommen

Beförderung radioaktiver Stoffe

Aufgrund der Genehmigungs- und Meldepflicht der Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen, die in den atomrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) fallen, sind umfassende Informationen über Art und Umfang des Beförderungsaufkommens solcher Materialien vorhanden. Für die sonstigen radioaktiven Stoffe, die zum Teil genehmigungsfrei befördert werden dürfen, sind jedoch beförderungsstatistische Angaben mit vergleichbarem Detaillierungsgrad nicht verfügbar. Die Ergebnisse einer Transportdatenerhebung im Auftrag des BMU zeigten, dass bundesweit summiert über alle Anwendungsbereiche jährlich mehr als 500.000 Beförderungen beziehungsweise Sendungen radioaktiver Stoffe im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden (einschließlich Transit) Verkehr auf dem Land-, Luft- und Wasserweg befördert werden. Die vom BASE genehmigten Beförderungen von Kernbrennstoffen und Großquellen machen mit weniger als 500 Beförderungen pro Jahr lediglich einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Beförderungen radioaktiver Stoffe aus. Den zahlenmäßig größten Anteil haben Beförderungen radioaktiver Stoffe für Mess-, Forschungs- und medizinische Zwecke.

Bei den beförderten Kernbrennstoffen handelt es sich überwiegend um Sendungen von unbestrahlten Vorprodukten zur Brennelement-Herstellung, wie UF6 (angereichert) und UO2-Pellets/-Pulver, sowie Brennstäbe und gebrauchsfertige Brennelemente. Das Transportaufkommen sonstiger radioaktiver Stoffe besteht zum Teil aus Sendungen entleerter Transportbehälter mit Restkontamination, natürlichem Uran, radioaktiven Abfällen und Reststoffen sowie einer großen Anzahl von Sendungen mit radioaktiven Stoffen aus Medizin, Forschung und Technik (zum Beispiel Geräte, Proben et cetera)

Die Beförderungen radioaktiver Stoffe betragen nur einen Bruchteil des insgesamt in der Bundesrepublik verzeichneten Beförderungsaufkommens gefährlicher Güter.

Stand: 13.04.2021

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