Anforderungen an die Sicherheit und den Strahlenschutz

Das Gefährdungspotenzial einer in Stilllegung befindlichen kerntechnischen Anlage liegt in Art und Höhe ihres radioaktiven Inventars sowie darin, dass ein Teil dieses Inventars durch einen Störfall freigesetzt werden könnte. Bei einem Atomkraftwerk wird durch das Entfernen der Brennelemente das Aktivitätsinventar auf etwa ein Zehntausendstel der ursprünglichen Höhe reduziert und damit das Gefährdungspotenzial erheblich verringert.

Der Schutz des Betriebspersonals, der Bevölkerung und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung wird nicht nur während des normalen Betriebs, sondern auch bei Störungen und Störfällen durch eine Reihe von technischen und administrativen Maßnahmen sichergestellt. Dazu gehören:

  • Einschluss des radioaktiven Inventars in Systemen und Räumen, um eine Freisetzung und Ausbreitung zu verhindern,
  • Abschirmmaßnahmen, um die Exposition am Arbeitsplatz zu reduzieren,
  • individuelle Schutzmaßnahmen für das Personal, etwa die Pflicht, spezielle Schutzanzüge, Handschuhe, Überschuhe und gegebenenfalls Atemschutzmasken zu tragen,
  • Schulung des Fremd- und Eigenpersonals,
  • gezielte Luftführung in der Anlage und
  • Filterung der Abluft und Reinigung der Abwässer, um die Menge radioaktiver Stoffe zu minimieren, die kontrolliert im Rahmen der behördlichen Genehmigung in die Umgebung abgegeben werden dürfen.

Auch die technisch unvermeidbare Ableitung von Radionukliden mit der Abluft und dem Abwasser wird sorgfältig überwacht. Werte für diese Ableitungen werden in den Genehmigungen festgelegt. In der Praxis werden die Genehmigungswerte sowohl während der Betriebs- als auch während der Stilllegungsphase weit unterschritten. Darüber hinausgehende Sicherheitsaspekte umfassen den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und so weiter, wie sie in jeder Industrieanlage relevant sind.

Stand: 25.09.2024

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