Allgemeine Verwaltungsvorschriften
In Rechtsverordnungen können zusätzliche Ermächtigungen für den Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten sein. Allgemeine Verwaltungsvorschriften regeln die Handlungsweise der Behörden, binden also unmittelbar nur die Verwaltung. Sie entfalten jedoch mittelbare Außenwirkung, wenn sie konkreten Verwaltungsentscheidungen zugrunde gelegt werden. Deshalb können Verwaltungsvorschriften mittelbar auch für die Bürgerinnen und Bürger rechtliche Bedeutung haben.
Im kerntechnischen Bereich gibt es unter anderem Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- zur Ermittlung der Strahlenexposition zum Beispiel bei Kernkraftwerken,
- zum Strahlenpass,
- zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
- zur Umweltüberwachung und
- zur Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln.
Stand:
31.07.2023