Nuclear Energy Agency (NEA)
Die Nuclear Energy Agency (NEA) mit Sitz in Paris ist eine semiautonome Organisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD). Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der OECD und Mitglied der NEA seit 1958.
Die NEA hat das Mandat, ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die wissenschaftlichen, technologischen und gesetzlichen Grundlagen, die für eine sichere und wirtschaftliche Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke notwendig sind, zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt durch ein Programm zu Themen der nuklearen Sicherheit, der Behandlung radioaktiver Abfälle, dem Strahlenschutz, dem Atomrecht und der Haftung sowie der öffentlichen Informationen.
Das maßgebliche Entscheidungsgremium der NEA ist der sogenannte Direktionsausschuss (Steering Committee), der zweimal jährlich tagt. Ihm untergeordnet sind die ständigen fachlichen Ausschüsse:
In diesen Ausschüssen sind hochrangige Experten der Mitgliedstaaten vertreten. Die maßgebliche fachliche Arbeit zur kerntechnischen Sicherheit wird in den Ausschüssen CNRA und CSNI geleistet, zur Entsorgung radioaktiver Abfälle im Ausschuss RWMC und zum Strahlenschutz im Ausschuss CRPPH.
In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt (BMUV) federführend für die Aktivitäten in der NEA und in ihren Gremien. Das BMUV nimmt als Mitglied an den Sitzungen des Lenkungsausschusses und der fachlichen Ausschüsse teil.