Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen

Deutschland ist dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen vom 26. September 1986 der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) beigetreten. Seit August 2013 arbeitet Deutschland im Response and Assistance Network (RANET) der IAEO mit. 

Bilaterale Vereinbarungen zur gegenseitigen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei schweren Unfällen hat Deutschland mit allen neun Nachbarstaaten abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen entsprechende Abkommen mit Litauen, Ungarn und mit der Russischen Föderation. Aufgrund derartiger Vereinbarungen bestehen auf regionaler Ebene an den grenznahen Standorten von Atomkraftwerken direkte Informations- und Datenaustauschwege zwischen den für diese Anlage zuständigen Katastrophenschutzbehörden oder den Organisationen zur Ermittlung der radiologischen Lage. 

Stand: 11.12.2024

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