Rede von Dr. Christiane Rohleder zum Klimaanpassungsgesetz im Bundesrat

15.12.2023
Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder hat am 15. Dezember 2023 eine Rede im deutschen Bundesrat zum Klimaanpassungsgesetz gehalten.

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern,

die Welt verändert sich grundlegend. Kaum ein Nachrichtentag vergeht ohne Bilder von Flutkatastrophen, Dürren, Bränden. Und das ist ja erst der Anfang. Diese Veränderungen werden sich über viele Jahre fortsetzen und weiter zunehmen.

Diese Extremwetter zeigen deutlich, dass die Klimakrise auch uns hier in Deutschland massiv betrifft. Fast 145 Milliarden Euro Schäden wurden durch Extremwetter zwischen 2000 und 2021 erfasst, alleine 80 Milliarden davon seit 2018. Und die schreckliche Flut im Ahrtal zeigt, dass es nicht nur um den Schutz vor Schäden geht, sondern auch um den Schutz von Menschenleben.

Darauf kann die Politik nicht mit einem "Weiter so" reagieren. Die Anpassung an die Folgen der Klimakrise ist zentral, um die Menschen vor den mit der Erderhitzung verbundenen Gefahren zu schützen. Daher bekommt Deutschland nun ein Klimaanpassungsgesetz. Erstmals werden Klimaanpassung und Vorsorge auf eine verbindliche Grundlage gestellt.

Ziel ist es, Schäden durch die Klimakrise so weit wie möglich zu vermeiden: durch konsequente Klimaschutz-Maßnahmen zur Einhaltung der Pariser Klimaziele und durch systematische Anpassung und Vorsorge.

Klimaanpassung ist komplex. Großstädte brauchen andere Maßnahmen als Dörfer, die Küste andere als das Binnenland und für einen Industriebetrieb sind die Herausforderungen andere als für einen Kindergarten.

Mit dem Klimaanpassungsgesetz soll künftig die Klimaanpassung immer und überall mitgedacht werden. Davon werden alle Menschen, alle Unternehmen und auch die Infrastruktur profitieren.

Das Klimaanpassungsgesetz sieht vor, dass künftig alle Ebenen in Deutschland Strategien und Konzepte zur Klimaanpassung vorlegen: Bund, Länder und Kommunen. Ziel ist es, eine flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten.

Jede Region muss sich künftig mit Klimafragen und Lösungen beschäftigen: Wie und wo genau treffen uns die Folgen der Klimakrise? Was konkret können und müssen wir dagegen tun? Brauchen wir mehr Schatten, mehr Grün, Trinkbrunnen, Frischluftschneisen in unserer Stadt? Wo können Regen und Hochwasser versickern? Wo kann Wasser für Dürrezeiten gespeichert werden? Die Antworten darauf schaffen die Grundlage dafür, dass Risiken strukturiert und umfassend angegangen werden können.

Der Bund erarbeitet bereits eine vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Hier arbeiten alle Ressorts intensiv zusammen. Die Ziele zeigen, was wir erreichen wollen und welche Maßnahmen die Bundesregierung dazu umsetzt. Im Herbst 2024 wollen wir die Strategie im Kabinett beschließen.

Gerade in dieser Woche haben wir erste Entwürfe mit Kommunen und Fachverbänden erörtert. Auch Bürgerinnen und Bürger haben uns in Dialogveranstaltungen ihre Empfehlungen zur Klimaanpassung mit auf den Weg gegeben. Das alles wird in die Strategie einfließen, damit die Strategie dann auch auf die jeweiligen Bedürfnisse passt.

Wir hatten zu diesem Gesetzesvorhaben schon früh einen guten Austausch mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden. In der Folge haben wir Vieles flexibler für die Länder und Kommunen gestaltet. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei den Ländern für diese fruchtbare Zusammenarbeit bedanken.

Mir ist bewusst, dass wir den Ländern und den Kommunen mit dem Klimaanpassungsgesetz einiges abverlangen und dass Länder und Kommunen diese Aufgabe alleine nicht bewältigen können.

Die Krux liegt, wie so oft, in der Finanzierung. Flächendeckende Vorsorge kostet Geld, genauso wie Klimaschutz Geld kostet. Aber: Nichtstun wäre ungleich teurer.

Bisher unterstützt der Bund vor allem durch Beratungsangebote und durch die Förderung von Klimaanpassungsmanagern und -managerinnen. Das Zentrum KlimaAnpassung berät bundesweit vor allem soziale Einrichtungen. Diese Beratungsangebote wollen wir fortsetzen, etwa indem wir mit dem Zentrum KlimaAnpassung neue Angebote entwickeln, die bei der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes unterstützen.

Perspektivisch wird es notwendig sein, dass sich der Bund an der Finanzierung der Klimaanpassung beteiligt. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine echte Gemeinschaftsaufgabe aller Ebenen des Staates.

Klimaanpassung muss überall erfolgen. Sie darf keine Frage des Wohnorts und der kommunalen Haushaltslage sein. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht darauf, auch in Zukunft sicher leben, wohnen und arbeiten zu können.

Das BMUV prüft daher im Auftrag der Umweltministerkonferenz, ob die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung über eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz erreicht werden kann. Das wollen wir im nächsten Jahr auf der Umweltministerkonferenz vertieft diskutieren.

Auch der Deutsche Bundestag hat das Anliegen der gemeinsamen Finanzierung mit seinem Entschließungsantrag zur Klimaanpassung vom 16. November 2023 nochmals verstärkt.

Die gute Nachricht ist: Investitionen in vorsorgende Klimaanpassung lohnen sich. Sie sind Investitionen in die Zukunft, sie schützen die Menschen und sie können auch die monetären Kosten der Erderhitzung deutlich reduzieren. Das Ergebnis ist auch mehr Lebensqualität. Städte mit Parks und grünen Fassaden, schattenspendende Bäume und gesunde Wälder, naturnahe Flüsse und blühende Wiesen: das alles hilft nicht nur gegen Hitze und Starkregen. Es macht das Leben schöner, es fördert Gesundheit, Wohlstand und Erholung. Nicht irgendwann, sondern jetzt und hier, für alle, vor unserer Haustür.

Mit der Klimaanpassung können wir die Lebensbedingungen in Deutschland verbessern jetzt und für die Zukunft. Ich freue mich, an dieser Aufgabe gemeinsam mit Ihnen weiterzuarbeiten.

Vielen Dank.

15.12.2023 | Rede Klimaanpassung

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