Rede von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke zum Deutschen Verbrauchertag 2024: "Stark für den Zusammenhalt"

25.09.2024
Bundesumweltministerin Lemke überreicht einen Preis an einen der Gewinner.
Im Rahmen des DVT24 fand die Preisverleihung des Bundespreises Verbraucherschutz statt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat eine Rede zum Thema "Verbraucherrechte stärken – Vertrauen schaffen" gehalten.

– Es gilt das gesprochene Wort –

Liebe Ramona Pop,
liebe Gäste,

niemand kann ganz für sich alleine sorgen. Niemand kennt alle seine Rechte und kann sie ganz allein durchsetzen. Wir alle sind auf Rat und Unterstützung angewiesen. Das gilt für die Gesellschaft im Allgemeinen, aber auch ganz besonders für den Verbraucherschutz. Ich möchte mich deshalb beim vzbv bedanken, dass er den Zusammenhalt in den Mittelpunkt des diesjährigen Verbrauchertages gestellt hat. Ich verbinde damit auch den Dank für den wichtigen Beitrag, den der vzbv selbst seit vielen Jahren für diesen Zusammenhalt leistet.

Viele Menschen sind von den krisenhaften Entwicklungen der letzten Jahre stark gefordert und manchmal auch überfordert. Corona, der russische Angriffskrieg, die Energiekrise, die Inflation oder Extremwetterereignisse wie im Ahrtal oder jetzt an Elbe, Oder, Donau und Neiße haben Spuren hinterlassen. Daneben gibt es erlebte oder befürchtete soziale Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten. Wir sehen außerdem eine starke Skepsis in die politische Handlungsfähigkeit und in das Funktionieren des Staates überhaupt. Dies wird zusätzlich geschürt von Kräften, die nicht die großen Herausforderungen im Blick haben, sondern die das Land spalten wollen. So blicke ich auf die aktuelle gesellschaftliche Grundstimmung. Gleichzeitig funktioniert der Zusammenhalt in der Gesellschaft, wenn es drauf ankommt: Wie alle gemeinsam anpacken in Bevölkerung, Feuerwehr, THW und Bundeswehr, wenn es zum Beispiel darum geht, vor einem Hochwasser zu schützen.

Verbraucherschutz kann einen Beitrag leisten, den komplexen Verbraucheralltag zu verbessern und das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit von Institutionen und damit letztlich auch in unsere Demokratie zu stärken. Als Verbraucherschutzministerin steht für mich im Mittelpunkt, dass mehr als 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Transparenz, Wahlfreiheit, sichere Produkte, faire Preise und die Durchsetzbarkeit ihrer Rechte selbstverständlich einfordern. Diese grundlegenden Verbraucherrechte dürfen aber nicht für ideologische und populistische Attacken missbraucht werden.

Die vergangenen Jahre waren aus den genannten Gründen für den Verbraucherschutz besonders herausfordernd. Daran gemessen kann sich die bisherige Bilanz der Bundesregierung sehen lassen. Ich will das in drei Bereichen beispielhaft erläutern.

  • Erstens beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanzieller Überlastung. Wir haben in der Energiepreiskrise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine
    • mit Gas- und Strompreisbremsen reagiert,
    • mit drei Entlastungspaketen und vielen Milliarden Euro,
    • mit dem angehobenen Mindestlohn,
    • mit erhöhtem Kindergeld,
    • mit der steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
    • und mit der Entlastung von 4,5 Millionen Menschen beim Wohnen mit dem Wohngeld Plus.

Als Verbraucherschutzministerin war mir besonders wichtig, dass wir die Schutzregelungen vor Gas- und Stromsperren verbessern. Das haben wir gemacht – und arbeiten jetzt daran, diese Regelungen auch langfristig zu erhalten.

Etwas Ähnliches brauchen wir auch im Wärmebereich. Darum setze ich mich weiter für wirkungsvolle Schutzmechanismen vor Wärmesperren ein.

Die Monopolstruktur der Fernwärme darf nicht zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen. Sie sind auf starke Verbraucherschutzregelungen und eine effektive staatliche Aufsicht angewiesen. Fernwärmeanbieter müssen ihre Preise transparent und nachvollziehbar gestalten. Deshalb arbeitet die Bundesregierung bereits an einer Überarbeitung der Verordnung, die die Versorgungsbedingungen regelt. Viele Menschen hatten bei der Fernwärme mit massiven Preiserhöhungen zu kämpfen. Es ist gut, dass der vzbv mit zwei Sammelklagen klären lässt, ob diese Preiserhöhungen rechtmäßig sind. Hierfür mein ganz ausdrücklicher Dank!

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass einige Menschen schon vor der Energiepreiskrise finanziell überfordert, überschuldungsgefährdet oder überschuldet waren. Gleich zu Beginn der Legislaturperiode habe ich mich daher erfolgreich für zusätzliche Finanzmittel eingesetzt, mit denen Schuldnerberatungsstellen nun neue Angebote für ver- und überschuldete Menschen anbieten. Ich war in den letzten Wochen bei mehreren Schuldnerberatungsstellen und habe gesehen, was für eine hilfreiche Arbeit die Mitarbeitenden dort tagtäglich leisten.

Auf EU-Ebene habe ich mich für einen stärkeren Schutz bei Verbraucherkrediten eingesetzt. Derzeit bereitet die Bundesregierung die Umsetzung dieser neuen Verbraucherkredit-Richtlinie vor. Auch hier zeigt sich der wichtige soziale Aspekt der Verbraucherpolitik.

  • Einkommensschwache Haushalte können auch profitieren von der Beratung im "Stromspar-Check". Er hilft Ihnen, Energie und damit Geld einzusparen. Das leistet ganz nebenbei einen Beitrag zum Klimaschutz. So kann beispielsweise die Anschaffung energieeffizienter Kühlschränke gefördert werden. Mein Haus fördert den "Stromspar-Check" mit 12 Millionen Euro pro Jahr.
  • Mein zweiter Schwerpunkt: Geschäfte im digitalen Raum sollen genauso sicher sein wie im Geschäft. Darum brauchen wir die Stärkung des digitalen Verbraucherschutzes, insbesondere auf EU-Ebene. Mit dem Digital Services Act haben wir bereits in Europa und in Deutschland einen wichtigen Schritt zu mehr Fairness und Verbraucherschutz bei Online-Plattformen gemacht. Gegenüber der Europäischen Kommission haben wir uns dafür eingesetzt, dass Online-Plattformen wie TEMU als "besonders große Online-Plattform" eingestuft werden und damit die strengeren Schutzregelungen gelten. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur ein starker Digital Services Coordinator für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
  • Ein zentraler Erfolg ist auch die EU-KI-Verordnung. Die Bundesregierung hat sich auf Initiative von uns als Bundesverbraucherschutzministerium erfolgreich dafür eingesetzt, dass verbraucherrelevante KI-Systeme transparent, nachvollziehbar und überprüfbar gestaltet werden müssen. Dazu zählt, dass bestimmte KI generierte Inhalte auf den Plattformen gekennzeichnet werden müssen, zum Beispiel sogenannte Deep Fakes. Die Schutzregelungen der KI-Verordnung sollen auch Diskriminierungen durch KI-Anwendungen entgegenwirken, damit sie gesellschaftliche Gräben nicht weiter vertiefen.
    Wir werden die effektive Umsetzung der verbraucherschützenden Bestimmungen der KI-Verordnung engmaschig begleiten. Dies ist ein entscheidender Punkt, um Falschinformationen und versteckte Angriffe auf unsere demokratische Grundordnung abzuwehren und extremistischen Tendenzen entgegenzutreten. Solche Angriffe effektiv zu unterbinden, ist zentral für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine Politik, die sich an Realitäten orientiert und nicht an Ideologien und Falschinformationen.
  • Auf EU-Ebene erwarten wir in diesem Jahr noch die Ergebnisse des sogenannten Digital Fairness Fitness Checks. Sie sollen zeigen, inwieweit bestehendes europäisches Verbraucherrecht für die Herausforderungen der digitalen Welt hinreichend gewappnet und effektiv ist. Dieser Fitness-Check eröffnet Möglichkeiten, Verbraucherinnen und Verbraucher vor manipulativem Design und Personalisierung zu schützen, die bei vielen Angeboten und Diensten in der digitalen Welt leider zur Normalität geworden sind.
  • Ein drittes Beispiel für die entscheidenden Fortschritte in dieser Wahlperiode ist die Durchsetzung von Verbraucherrechten. Für das eingangs bereits genannte Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat ist es wichtig, Recht nicht nur zu haben, sondern es auch zu bekommen. Wenn Verbraucherrecht nicht durchgesetzt wird, schadet dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Wettbewerb, den rechtstreuen Unternehmen und dem Vertrauen in staatliche Institutionen.
  • Die Einführung der Verbandsklage erleichtert es, einfach und ohne finanzielles Risiko der Sammelklage eines anerkannten Verbraucherverbandes beizutreten, um Ansprüche durchzusetzen und effektiver Recht zu bekommen. Ich möchte dem vzbv an dieser Stelle für die intensive Arbeit danken, die er hier geleistet hat. Und ganz besonders dafür, dass der vzbv selbst bereits mehrere Verbandsklagen eingelegt hat.

Dies waren nur wenige Beispiele. Wir haben bereits viele weitere Vorhaben erfolgreich umgesetzt. Vor allem aber hat die Bundesregierung die akuten Herausforderungen, die bei der Regierungsbildung noch nicht absehbar waren, entschlossen angepackt. Das hat Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt in schwieriger Zeit gestärkt.

Darum wird es auch in Zukunft gehen!

Ich danke Ihnen allen für Ihren großen Einsatz im Bundesverband, in den Ländern und vor Ort in den Verbänden und Beratungsstellen. Ich wünsche Ihnen heute noch eine gute Zeit beim Get-Together, weiterhin viele gute Ideen für einen wirksamen Verbraucherschutz

25.09.2024 | Rede Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/RE11147
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.