Zwölf gefährliche Chemikalien weltweit verboten

11.12.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 253/00
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Die zwölf gefährlichsten langlebigen Umweltgifte, das sogenannte "dreckige Dutzend", sollen weltweit verboten werden.

Die zwölf gefährlichsten langlebigen Umweltgifte, das sogenannte "dreckige Dutzend", sollen weltweit verboten werden. Auf ein entsprechendes Abkommen haben sich in Johannesburg nach insgesamt zweieinhalbjährigen Verhandlungen rund 120 Staaten geeinigt. Neben einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. DDT, betrifft das Verbot auch Industriechemikalien. Die Emission hochgiftiger Dioxine und Furane, die als unerwünschte Nebenprodukte u.a. bei Verbrennungsprozessen und in der industriellen Produktion von Chemikalien entstehen, soll auf ein Mindestmaß reduziert werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin würdigte das Verhandlungsergebnis als ersten großen Schritt zu einem globalen Verbot gefährlicher Chemikalien: "Damit ist es gelungen, nach dem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und der Rotterdamer Konvention zur Kontrolle des Handels mit bestimmten gefährlichen Chemikalien eine weitere zentrale Forderung der Agenda 21 des UN-Weltumweltgipfels von Rio 1992 umzusetzen."

Der nach ausgesprochen schwierigen Verhandlungen erzielte Kompromiss sieht vor, Produktion und Gebrauch der Pestizide Aldrin, Chlordan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, und Toxaphen sowie der Gruppe der polychlorierten Biphenyle, die als Industriechemikalien seit 1930 eingesetzt werden, vollständig zu verbieten. Länderspezifische Ausnahmeregelungen sollen in einem definierten Zeitraum auslaufen. Der Gebrauch von DDT wird für bestimmte Länder weiterhin erlaubt sein, allerdings ausschließlich zur Bekämpfung der Malaria und nur solange es keine kostengünstigen Alternativen gibt. Ein großer Erfolg der Konvention sind die Regelungen zur Aufnahme neuer Stoffe. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Der Mechanismus erlaubt es, in Zukunft weitere Stoffe mit großen Risiken für Umwelt und Gesundheit auf internationaler Ebene zu verbieten. Besonders wichtig ist, dass dabei nach dem Vorsorgeprinzip vorgegangen werden soll. So darf beispielsweise die weitere Aufnahme! in die Konvention nicht daran scheitern, dass die Umweltgefährlichkeit der Stoffe noch nicht vollständig wissenschaftlich bewiesen ist."

Die Hauptlast der Umsetzung dieser Konvention werden die Entwicklungsländer tragen, da in den Industrieländern die in der Konvention aufgeführten Stoffe bereits seit Jahren verboten oder streng reguliert sind. Die Industrieländer werden durch finanzielle Hilfe im Rahmen der Globalen Umweltfaszilität (GEF), dem Finanzierungsmechanismus der UN für die Unterstützung von Umweltprojekten in der Dritten Welt, den Großteil der hierfür benötigten Kosten übernehmen.

11.12.2000 | Pressemitteilung 253/00 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1078
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