Die Deutsch-Belgische Nuklearkommission ist gestern und vorgestern in Brüssel zu ihrem zweiten Treffen zusammengekommen. Damit wurde der Ende 2016 zwischen den beiden Ländern vereinbarte Informations- und Erfahrungsaustausch der deutschen und belgischen Atomaufsichtsbehörden verstetigt. Gegenstand der Beratungen waren auch in diesem Jahr wieder die befundbehafteten grenznahen Atomkraftwerke Tihange-2 und Doel-3.
An dem zweitägigen Arbeitstreffen nahmen von deutscher Seite Experten des Bundesumweltministeriums und Vertreter der angrenzenden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz teil. Belgien war durch die belgische Atomaufsichtsbehörde, die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC), vertreten. Schwerpunkte des diesjährigen bilateralen Informations- und Erfahrungsaustauschs waren neben relevanten kerntechnischen Anlagen auf beiden Seiten Kriterien und Verfahren für den Umgang mit meldepflichtigen Ereignissen sowie regulatorische Aspekte und konkrete Beispiele für sogenannte Precursor-Analysen.
Die Nuklearkommission erörterte auch die Ergebnisse eines im Februar 2018 geführten deutsch-belgischen Fachgesprächs zu den befundbehafteten belgischen Reaktoren Tihange-2 und Doel-3. Im Ergebnis befürworten sowohl deutsche als auch belgische Experten weitergehende Untersuchungen. Die FANC hat sich bereit erklärt, sich an einem Forschungsvorhaben der Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart zu beteiligen. Zusammen mit einem in Belgien eingeleiteten Forschungsvorhaben soll dieses Projekt zu einer Erweiterung der wissenschaftlichen Grundlagen in Bezug auf die Nachweisführung beitragen. Vereinbart wurde eine enge Zusammenarbeit und ein intensiver Austausch. Das Bundesumweltministerium wird die Forschungsvorhaben eng begleiten und die Ergebnisse bewerten.
Die Deutsch-Belgische Nuklearkommission ist zentrales Element des Ende 2016 unterzeichneten deutsch-belgischen Abkommens über den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen. Bei der konstituierenden Sitzung der Nuklearkommission Mitte 2017 waren Rahmenbedingungen für die formalisierte Zusammenarbeit und Verfahren für die gemeinsame Kommunikation festgelegt worden. Die damit geschaffenen Grundlagen für eine effektive bilaterale Zusammenarbeit wurden bei der zweiten Sitzung evaluiert und optimiert.
Das nächste Treffen der Kommission wird voraussichtlich im Sommer 2019 stattfinden.