Zuständigkeiten bei grüner Gentechnik wechseln

02.04.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 095/04
Thema: Nachhaltigkeit · Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Vollzugsaufgaben gehen vom Umweltbundesamt (UBA) zum Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Vollzugsaufgaben gehen vom Umweltbundesamt (UBA) zum Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Mit der Veröffentlichung der gesetzlichen Bestimmungen im Bundesgesetzblatt gilt seit Monatsbeginn eine geänderte Zuständigkeit im Bereich der grünen Gentechnik. Aufgaben, die bisher das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin beim Vollzug des Gentechnikgesetzes hatte, wird künftig das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn wahrnehmen. Den Wechsel innerhalb des Umweltressorts hatte der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung im Dezember 2003 beschlossen.

Die Bonner Behörde wird als Einvernehmensstelle an der Genehmigung von Anträgen auf Freisetzung oder das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beteiligt sein. Zudem wird das BfN die fachlichen Grundlagen und die Organisation des Monitoring erarbeiten, also die Beobachtung der gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt.

15 Jahre hatte das UBA diese Aufgaben wahrgenommen. Es war zum Beispiel an der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen in der Europäischen Union und dem nationalen Gentechnikgesetz beteiligt und hat die internationale Diskussion über das Biosafety-Protokoll begleitet. Wissenschaftlich wird das UBA künftig noch an den Schnittstellen der Gentechnik mit anderen Themen des UBA arbeiten, etwa beim Pflanzenschutz oder Bodenschutz.

Ebenso wie das UBA kann das BfN auf breite Erfahrungen bei unterschiedlichen Monitoringaufgaben zurückgreifen und diese in sein neues Aufgabengebiet einbringen. Die Aufgabenübertragung trägt der Tatsache Rechnung, dass es bei der Bewertung von Fragen der grünen Gentechnik primär um Aspekte von hoher Bedeutung für den Naturschutz geht: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen. Im Vordergrund bei der Risikobewertung von GVO steht die Interaktion zwischen ihnen und anderen lebenden Organismen bzw. der gesamten belebten Natur.

Hinweis: Medienanfragen zu den genannten Themen sind ab sofort an das Bundesamt für Naturschutz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Konstantinstrasse 110, 53179 Bonn, Tel.: 0228/8491-280, Fax.: -299 zu richten.

02.04.2004 | Pressemitteilung Nr. 095/04 | Nachhaltigkeit · Internationales
https://www.bmuv.de/PM2226
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