Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWA)
Die Zusammenarbeit zwischen Mobilfunkbetreibern und Kommunen hat sich im vergangenen Jahr wesentlich verbessert, allerdings lässt die Einbeziehung der Bürger in die Auswahl der Mobilfunkstandorte noch zu wünschen übrig. Dies ist das Fazit der Bundesregierung aus dem ersten Rechenschaftsbericht der Netzbetreiber zur Umsetzung ihrer Selbstverpflichtung vom 6. Dezember 2001. Der Bericht belege aber insgesamt, dass die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber erste sichtbare Früchte zeige, erklärten Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und Bundesumweltminister Jürgen Trittin in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Grundlage des Berichtes ist eine umfangreiche Befragung der Kommunen durch das Deutsche Institut für Urbanistik (DIfU). Danach bestätigen zwei Drittel der Gemeinden eine weitreichende Verbesserung in der Zusammenarbeit. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement bezeichnete es als erfreulich, dass beim notwendigen und zügigen Ausbau der Mobilfunknetze bei der Auswahl der Antennen-Standorte die Zahl der Konflikte mit den Städten und Gemeinden deutlich zurückgegangen seien. Durch eine noch bessere Absprache der Betreiber untereinander könne der Abstimmungsprozess mit den Gemeinden noch weiter verbessert werden. Insbesondere kleinere Gemeinden seien auf eine klare, transparente und flexible Handhabung der vereinbarten Verfahren angewiesen,so Clement.
Nach den Worten von Bundesumweltminister Trittin zeigt der Jahresbericht aber auch, dass die Information und Einbeziehung der Bürger in die Standortauswahl für Mobilfunkantennen noch unzureichend ist. Er forderte Betreiber und Kommunen auf, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wesentlich stärker als bisher zu informieren und einzubeziehen. "Ein Netzausbau an den Sorgen und Bedenken der Bevölkerung vorbei ist nicht akzeptabel. Wenn die Betreiber mehr Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland erreichen wollen, müssen sie die Anwohner rechtzeitig informieren," so Trittin. Der Bundesumweltminister begrüßte, dass die Betreiber dies erkannt haben und hier im Jahr 2003 für eine deutliche Verbesserung sorgen wollen.
Bundeswirtschaftsminister Clement hob den Beitrag der Betreiber zur Erstellung der inzwischen den Behörden zugänglichen Standortdatenbank der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation (RegTP) hervor und kündigte an, die Standortdaten im Wege einer kartographischen Darstellung im Sommer dieses Jahres für die Öffentlichkeit zugänglich zumachen.
In ihrer Selbstverpflichtung hatten die Netzbetreiber auch zugesagt, ihre Planungen durch halbjährliche Erörterungen mit den jeweils betroffenen Kommunen offen zu legen und Standortalternativen in ihrer Netzplanung zu berücksichtigen. Außerdem sollen die Kommunen in die Standortwahl verbindlich einbezogen werden. Dabei haben die Gemeinden die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 8 Wochen zu den Planungen Stellung zu nehmen.
Weitere Bestandteile der Selbstverpflichtung sind Verbraucherschutz und Verbraucherinformation zu Handys, Forschungsförderung in Höhe von 8,5 Mio. Euro und Messungen zur Überprüfung der Grenzwerte in der Umgebung von Mobilfunkantennen als Beitrag zum Risikomanagement. Trittin begrüßte, dass die Betreiber im Zusammenhang mit der Erstellung des Berichts begonnen haben, die von ihnen zugesagten Mittel i.H.v. 8,5 Mio. Euro für das bereits angelaufene Forschungsprogramm des BMU nun endlich zur Verfügung zu stellen.
Trittin forderte die Handy-Hersteller auf, ihren Widerstand gegen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für besonders strahlungsarme Mobilfunk-Geräte aufzugeben. Er begrüßte, dass die Netzbetreiber in ihrem Jahresbericht sechs Mobiltelefone hervorheben, deren Strahlungswert besonders weit unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Trittin: "Wir unterstützen die Entwicklung und den Ausbau der neuen Techniken, die der Mobilfunk bietet. Wir wollen aber gleichzeitig, dass aus Vorsorgegründen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, etwaige Belastungen so gering wie möglich zu halten."
Den "Blauen Engel" erhalten Handys, deren Spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert) bei höchstens 0,6 Watt pro kg liegt. Der gesetzliche Grenzwert für die höchstzulässige Belastung liegt demgegenüber bei 2 Watt pro kg. Das BfS bietet im Internet (www.bfs.de) eine Übersicht von SAR-Werten aktuell am Markt befindlicher Mobiltelefone an.