Entgegen der Behauptung der "Berliner Zeitung" liegt ein Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch nicht vor. Das EEG ist die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Gesetz weist eine Erfolgsbilanz vor: Seit 1998 hat es den Anteil von regenerativ erzeugtem und ins Netz eingespeistem Strom vervierfachen und dessen Anteil auf über 8 Prozent des Stromverbrauchs steigern können. Der von der Bundesregierung im Sommer vergangenen Jahres vorgelegte Erfahrungsbericht macht deutlich, dass sich die Systematik des Gesetztes - garantierte bedarfsorientierte, aber degressive Einspeisevergütung ohne den Einsatz von Haushaltsmitteln - bewährt hat. Der Bericht hat aber auch ergeben, dass -im Rahmen der Systematik des EEG - einige Veränderungen notwendig sind, um das Gesetz noch besser am Ziel der Bundesregierung zu orientieren, den regenerativ erzeugten Strom bis 2010 auf 12,5 Prozent gegenüber 2000 zu verdoppeln. Zu diesem Zweck soll das EEG novelliert werden. Grundlage für die Novellierung ist das Eckpunktepapier, dass das Bundesumweltministerium Ende Januar dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Prüfungen, wo und wie Veränderungen vorgenommen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen.
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute mit der Überschrift "Trittin will Ökostrom breiter fördern" erklärt das Bundesumweltministerium:
19.05.2003
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19.05.2003
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Pressemitteilung
079/03
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