Das Bundesumweltministerium hat im bundesaufsichtlichen Gespräch am 1. Oktober 1999 das niedersächsische Umweltministerium beauftragt, detailliert die fachlichen und rechtlichen Gründe zu überprüfen, aus denen sich das Land Niedersachsen zur Genehmigung des Vorhabens veranlasst sieht. Das Ergebnis dieser Prüfung ist das niedersächsische Umweltministerium dem Bundesumweltministerium bis heute schuldig geblieben. Statt die Prüfungen als Planfeststellungsbehörde eigenständig durchzuführen, hat das niedersächsische Umweltministerium die Fragen zusammen mit anderen, bereits früher abgehandelten Punkten an das Bundesamt für Strahlenschutz als Antragsteller weitergeleitet. Der Antragsteller kann aber nicht die Arbeit der Planfeststellungsbehörde erledigen und beispielsweise für die Planfeststellungsbehörde beantworten, welche Anforderungen für die Genehmigung im einzelnen zu erfüllen sind. Statt Vorwürfe gegen den Bund an die Presse zu tragen, sollte das niedersächsische Umweltministerium seine Hausaufgaben erledigen und dem Bundesumweltministerium den angeforderten Bericht zukommen lassen. Die Planfeststellungsbehörde muss selbst prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für die Anlage auch aus heutiger Sicht erfüllt sind. Sie ist durch bundesaufsichtliche Vorgaben weder zu einem positiven Prüfergebnis verpflichtet noch an einer Versagung der Genehmigung gehindert.
Zu der Behauptung des niedersächsischen Umweltministers Wolfgang Jüttner Niedersachsen werde durch den Bund zur Genehmigung des Endlagervorhabens "Schacht Konrad" gezwungen erklärt das Bundesumweltministerium:
04.01.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
04.01.2000
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Pressemitteilung
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