Die Bundesregierung hat die laut Bild-Zeitung von Romano Prodi aufgeworfenen Fragen ausführlich geprüft. Sie lassen sich umfassend und stichhaltig beantworten: Der Ausstieg aus der Atomenergie ist im Einklang mit EU-Recht machbar.
Darüber hinaus ist festzustellen:
1. Ein Transportverbot ist in der geplanten Atomgesetznovelle nicht vorgesehen.
2. Der Atomausstieg ist ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Bundesregierung wird ihren Verpflichtungen zum Klimaschutz gerade wegen der geplanten Umstrukturierung der Energieversorgung hin zu einer verstärkten Nutzung der regenerativen Energien und Maßnahmen zu höherer Energieeffizienz einhalten können. Bei der Reduktion klimaschädlicher Gase steht die Bundesrepublik an der Spitze der Industrieländer. Sie hat jetzt schon doppelt so viel Kohlendioxid reduziert wie die übrigen EU-Staaten insgesamt.
3. Der geplante Atomausstieg gefährdet in keiner Weise die Versorgungssicherheit in Europa, sondern ist nach den Erfahrungen von Tschernobyl und Tokaimura deren Voraussetzung.